|
|||||||
| Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
| Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|

![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo liebe Forenmitglieder.
Ich habe mal eine Frage zum Thema Schenkung. Und zwar ist es ja manchmal sinnvoll vorher einen Teil des Erbes zu verschenken, bzw. einige Regelungen vor dem Todesfall zu treffen. Nehmen wir mal an mein Vater würde mir jetzt eine Immobilie oder Geld schenken. Wie erfährt das Finanzamt von der Schenkung und ab wann fällt Schenkungssteuer an? Ist das das Gleiche wie die Erbschaftssteuer? Liebe Grüße und Danke, Tinchen |
| Professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt - online oder vor Ort: |
|
Dieses Forum kann Ihren rechtlichen Sachverhalt nicht lösen? Kein Problem Nutzen Sie unseren Service der günstigen Rechtsberatung online durch einen Anwalt für Mietrecht und Erbrecht oder finden Sie einen Anwalt vor Ort mit unserem Anwaltsverzeichnis! » Mietrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt anfordern » Erbrecht: Kostenlos ein Angebot für eine Online Beratung durch einen Erbrecht Anwalt anfordern » Anwaltsverzeichnis: Professionellen Anwalt in unserem Anwaltsverzeichnis finden |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo Tinchen,
generell ist es so, dass das Finanzamt zunächst nichts von einer Schenkung mitbekommt, wenn diese nicht notariell beurkundet werden muss, wie z.B. beim Übertrag einer Immobilie. Bei Geldgeschenken besteht die sogenannte Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Denn spätestens, wenn z.B. mit dem Geld ein Haus gebaut wird oder ähnliches, kann sich das Finanzamt nach der Mittelherkunft erkundigen. Ob dann letzten Endes Schenkungssteuer anfällt hängt von dem jeweiligen Freibetrag ab. In deinem Fall, als Kind des Schenkers, würde dieser 400.000 Euro betragen. Der Steuersatz ist gleich der Erbschaftssteuer. Die Steuersätze kannst du aber hier noch einmal nachlesen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Bitte beachte auch, dass sich eine Schenkung auch auf ein späteres Erbe auswirken kann. Einzelheiten dazu erfährst du in diesem Beitrag zum Thema Schenkung - Anrechnung auf das Erbe: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch der Mitglieder! Es findet keine Beratung durch einen Fachanwalt statt! |
| Anzeigen: |
|
|
![]() |
|
| Stichworte |
| immobilie, schenkung, schenkungssteuer |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung einer WG | Mirillamo | Kündigung | 1 | 09.09.2011 08:36 |
| Fragen zu einer Räumungsklage | Hartmuth | Kündigung | 1 | 28.04.2011 16:01 |
| Nebenleistung einer Modernisierung | 0kirsche0 | Mietrecht allgemein | 2 | 20.08.2010 17:22 |
| Verjährung einer Betriebskostenabrechnung | Andi31 | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 30.07.2010 18:27 |
| Telefonanschluss in einer Mietwohnung | birgit | Mietrecht allgemein | 3 | 25.02.2009 11:22 |