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Alt 17.08.2010, 10:53
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Fliesenreparatur - wer zahlt den Schaden?

rolladen oder fliese macht keinen unterschied, daher ein zitat:

Zitat:
Zitat von Orion Beitrag anzeigen
der punkt ist, ob der rollladen durch ihre handhabe beschädigt worden ist, oder nicht.

handelt es sich um eine einfache verschleißerscheinung (z.b. rollladengurt nach jahren der benutzung durchgewetzt und dann gerissen), ist dies üblicherweise ein fall für die kleinreparaturklausel. in ihrem fall übersteigen die 230,62 € aber die grenzen der kleinereparaturklausel und dürfen ihnen nicht belastet werden.

etwas anderes ist es, wenn sie (oder ihre frau, kinder, ihre besucher, etc.) den rollladen beschädigt haben. das muss nicht mutwillig passiert sein.
beispielsweise hat etwas gehakt und sie haben etwas kräftiger gezogen, um über den widerstand zu kommen. das reicht schon.
ob es unfall, ungeschicklichkeit, zufall oder mutwillig war, spielt da keine rolle.

in diesem fall geht die beschädigung zu ihren lasten, weil sie sie verursacht haben (wie auch immer).
in fällen von beschädigung gilt das verursacherprinzip, so dass die kosten der reparatur zu lasten des verursachers gehen.
abplatzungen/splitterungen entstehen in der regel immer durch zutun des mieters und sind von daher auch von ihm zu tragen.

abnutzungserscheinungen wären z.b. fliesen, die nach jahrzehnten des schrubbens langsam matt werden.
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