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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkosten unvollständig

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.12.2011, 09:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2011
Beiträge: 2
Standard Nebenkosten unvollständig

Hallo,
ich habe folgendes Problem: für das Jahr 2008 bekam ich fristgerecht im Jahr 2009 eine Nebenkostenabrechnung, allerdings fehlte die komplette Abrechnung der ISTA für Heizung und Warmwasser. Anrufe bei der Hausverwaltung brachten nichts, also legte ich Einspruch ein "ich erhebe Einspruch gegen Betriebskostenabrechnung 2008, Position Heizung und Warmwasser, da die Abrechnung der Ista fehlt!" Durch meine Vorauszahlungen sind alle anderen Kosten gedeckt gewesen. Die Hausverwaltung reagierte gar nicht darauf. Dann wechselte die Hausverwaltung. Diese neue Verwaltung sprach mich persönlich im März darauf an und ich erklärte die Situation. Und nun kam am 02.12.11 die Nebenkostenabrechnung von 2008 erstmals komplett bei mir an. Wie sieht das jetzt rechlich aus? Muß ich die Rechnung noch bezahlen oder ist die Sache verjährt?



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  #2  
Alt 18.12.2011, 12:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkosten unvollständig

Zitat:
Und nun kam am 02.12.11 die Nebenkostenabrechnung von 2008 erstmals komplett bei mir an.
Und damit dürfte die Frist, die bei genau 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums liegt, weit überschritten sein. Hier kann sich der Vermieter, bzw. der Verwalter, nicht darauf berufen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten habe.

Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung
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  #3  
Alt 18.12.2011, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Nebenkosten unvollständig

Danke für die schnelle Antwort!
Nun ist es aber so, dass die neue Verwaltung darauf besteht, dass es erst am 31.12.2012 verjährt, da man mir ja eine Abrechnung schickte, auf der die Rechnung der Ista mitaufgeführt wurde. Ich kenne das auch so, dass eine NKabrechnung innerhalb der 12 monatsfrist bei mir sein muß, gilt das gleiche aber auch für eine unvollständige Abrechnung?
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  #4  
Alt 18.12.2011, 15:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkosten unvollständig

Da es hier um den Unterschied zwischen einer formell und einer sachlich unrichtigen Abrechnung geht, oder anders gesagt, in welcher Form Ihnen die Abrechnung der Betriebskosten vorgelegt wurde, sollten Sie sich nicht mehr auf die Meinung eines Forums verlassen.

Hier ist die Kompetenz eines Anwalts für Mietrecht gefragt, dem Sie die befreffenden Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Das geht auch online, z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Und mit der dann erhaltenen Antwort erlangen Sie Rechtssicherheit.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebskostenabrechnung, einspruch, nebenkostenabrechnung, unvollständig, verjährung


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