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Skorpion 20.06.2012 11:30

Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Hallo, was ist denn wenn der Vermieter zum Beispiel in 10 Jahren Mietzeit, nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, man aber monatlich 200 Euro zahlen musste. Kann man dann die kompletten Nebenkosten für alle Jahre einklagen, oder gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Regenmacher 20.06.2012 13:09

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Und wie wurden diese 200,- € pro Monat gezahlt, als Vorauszahlung oder als Pauschale. Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?

Skorpion 20.06.2012 14:07

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Danke fûr ihre Antwort! Es waren im Mietvertrag 800 Kaltmiete und 200Euro Nebenkosten also mussten wir monatlich 1000 Euro ûberweisen.

Sange 20.06.2012 14:33

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Zitat:

Zitat von Skorpion (Beitrag 5325)
Danke fûr ihre Antwort! Es waren im Mietvertrag 800 Kaltmiete und 200Euro Nebenkosten also mussten wir monatlich 1000 Euro ûberweisen.

Die Frage von@Regenmacher ist damit leider nicht beantwortet.

Was genau steht im Mietvertrag über diese 200,-€ ?

Skorpion 20.06.2012 15:11

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Neben der miete werden folgende Betriebskosten erhoben fûr Wasser entwãsserung grundsteuer mûllabfuhr sach und Haftpflichtversicherung schornsteinfeger Co Messung abwegeprûfung steht auf dem vorgfertigten Mietvertrag fûr nicht preisgebundenen Wohnraum vordrucke aufgrund 01/2003

Skorpion 20.06.2012 15:14

AW: Nebenkosten
 
Fehler vordrucke Haus & Grund 01/2003

Regenmacher 20.06.2012 15:49

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Dann haben Sie während dieser 10 Jahre tief und fest in Bezug auf die Abrechnung der Betriebskosten geschlafen.

Sie können für die Jahre, die noch nicht der Verjährung unterliegen die Abrechnung verlangen und Ihr Vermieter müsste Ihnen ein Guthaben auszahlen. Eine Nachforderung könnte er bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum verlangen.

Wobei es schwierig sein dürfte, diesen Zeitraum zu definieren, wenn bisher noch keine Abrechnung erstellt wurde.

Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.

Skorpion 20.06.2012 16:17

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort!
Nein, wir haben nicht bezüglich der Nebenkosten geschlafen, sondern als ich 2004, den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung ansprach, sagte er mir, viele wollen mein Haus mieten, ich glaube Ihrer Mutter, die ja bei Ihnen wohnt wird der Umzug sehr schwer fallen und das wollen Sie doch sicherlich nicht verantworten. Also sprechen Sie mich auf solchen Blödsinn wie Ihrer Nebenkostenabrechnung, in Ihrem eigenen Interesse nicht mehr an. Glauben Sie mir bitte, daß haben andere schon versucht und ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber fragen Sie einfach mal die Nachbarn und nun Tschüß
Da meine Mutter einen Umzug wirklich schwer verkraftet hätte und auch die Nachbarn mir sagten, der Vermieter sei mit Vorsicht zu behandeln, habe ich Ihn nicht mehr darauf angesprochen. Meine Mutter ist nun leider verstorben, wir sind ausgezogen und ich habe unter Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung | Einfach erklärt
letzter Absatz gelesen
Ganz wichtig für Mieter:
Erstellt der Vermieter über Jahre hinweg keine Nebenkostenabrechnungen verjähren mögliche Guthaben für den Mieter. Aber, damit die Guthaben verjähren können, muss der Vermieter in dem laufenden Mietverhältnis bereits eine erste Nebenkostenabrechnung erstellt haben. Hat der Vermieter noch nie eine Abrechnung erstellt, verjähren auch die Ansprüche des Mieter nicht.

Leider weiß ich nicht worauf sich diese Aussage stützt und hoffte hier auf Hilfe. Ich wollte ja nicht zum Anwalt laufen und im Endeffekt mehr Kosten haben als ich bekomme, was ja wohl verständlich ist.
Nochmals Danke

Regenmacher 20.06.2012 16:24

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Zitat:

Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.
Ich widerhole mich nur ungern.

Recht-Einfach 20.06.2012 23:01

AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
 
Der Weg zum Anwalt wird Ihnen vermutlich aber nicht erspart bleiben.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal auf unsere günstige Onlineberatung für Mietrecht hinweisen:
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Viel Erfolg,

Mietrecht Einfach


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