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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nachzahlung in einer 2er WG
Guten Abend,
meine Freudin wurde vor kurzem mit folgender Situation konfrontiert, bei der wir uns nicht 100% sicher in Sachen Mietrecht sind: Sie bewohnt mit einer weiteren Person eine 2er WG. Sie ist im Juni 2013 in die WG eingezogen. Die Mitbewohnerin bewohnt bereits das komplette Jahr die WG. Nun verlangt der Vermieter eine Nachzahlung für 2013 bez. der Heizung, welche er lediglich durch zwei und nicht anteilig des Wohnungszeitraums teilte. Daher muss meine Freundin in diesem Fall 200€ nachzahlen, wie auch die Mitbewohnerin. Ich halte dies jedoch nicht für gerechtfertigt, da meine Freundin die Wohnung nur ein halbes Jahr bewohnte und nicht ein ganzes wie ihre Mitbewohnerin. Vor meiner Freundin wohnte ein junger Mann in der WG. Meiner Meinung nach, müsste der Vermieter diesen wegen dem Anteil kontaktieren. Was haltet ihr davon? Ist der Vermieter in diesem Fall im Recht? Besten Dank schonmal für Eure Hilfe. |
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#2
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AW: Nachzahlung in einer 2er WG
Zitat:
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#3
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AW: Nachzahlung in einer 2er WG
Zitat:
Jeder der WG-Bewohner hat einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter. Also was würdest du dann vorschlagen? |
#4
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AW: Nachzahlung in einer 2er WG
Demnach besteht keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dann muss der Vermieter seine Nachforderungen auch nach Mietzeit aufgeteilt an die betreffenden Mieter und Exmieter richten.
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Stichworte |
heizung, mitbewohner, nachzahlung, wohngemeinschaft |
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