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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nebenkostenabrechnung (bei Vermieterwechsel)
Hallo Community,
folgende Situation: Ich wohn in einem privat vermieteten Haus (mit Mietvertrag unterzeichnet am 01.11.2009) in einer Wg mit 2 anderen Kerlen. Kerl1 zahlt irgendwann seit 2009 200 kalt + 50 NK, Kerl 2 und ich seit 11.2009 200 + 50. Durch den Winter und einen neuen Telefonanschluss sind die Nebenkosten durch die Decke geschossen und wir haben am 01.01.2010 zum 01.01.2010 eine Mieterhöhung bekommen mit gestiegenen NK als Begründung. Momentan haben wir die Mieterhöhung nicht akzeptiert und zahlen weiter 250,-. Meine Frage: Im März 2010 wechselt evtl. der Vermieter. Was geschieht dann mit den NK? Müssen wir bis Ende März an den alten Vermieter nachzahlen? Oder kann/muss der nächste neue Vermieter ab April die fehlenden NK mit übernehmen? Im Grunde würden sich die NK übers Jahr verteilt wohl relativieren, aber wenn nun einer von uns oder alle ausziehen, bevor 1 Jahr rum ist, was geschieht dann? Ich würd gern wissen, was in unserer Situation alles an Möglichkeiten auf uns zu kommen kann. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, buggy |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung (bei Vermieterwechsel)
Da niemand weiß, welche Vereinbarungen Sie mit dem Vermieter wegen der Nebenkosten getroffen haben, dürfen Sie keine Antwort erwarten.
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#3
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AW: Nebenkostenabrechnung (bei Vermieterwechsel)
Hi Regebmacher,
Nachtrag aus dem Mietvertrag in Stichpunkten: - 50 NK - Mieter hat alle NK zu tragen gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer - Betriebskosten 1x jährlich am 31.12 eines Jahres abgerechnet - Nachzahlungen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraumes bzw. Widerspruch des Mieters - Betriebskosten werden anteilig umgelegt Weitere Vereinbarungen sind nicht niedergeschrieben. Ist evtl. etwas laienhaft, da eine Privatperson den Mietvertrag aufgesetzt hat. MfG, buggy |
#4
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AW: Nebenkostenabrechnung (bei Vermieterwechsel)
So wie es aussieht sind die 50,- Euro eine Vorauszahlung, weil ja die tatsächlichen Kosten einmal pro Jahr ermittelt und mit den Vorauszahlungen verrechnet werden. Das ist korrekt.
Wie aber ein Telefonanschluss die höhe der Nebenkosten beeinflusst, ist mir schleierhaft, denn Strom und Telefon werden in der Regel mit den Anbietern direkt abgerechnet. Für die übrigen Nebenkosten gilt, dass der Vermieter das Recht hat, die Pauschale anzuheben, wenn ersichtlich ist, dass anderenfalls eine zu hohe Nachzahlung zu erwarten ist. Und dies ist keine Mieterhöhung, denn es erfolgt ja eine Verrechnung. |
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