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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 25.10.2011, 11:05
papillonita
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung

Hallo!
Meine Geschichte:
Vor knapp drei Jahren bin ich in eine unrenovierte, ziemlich verkommene Wohnung mit Einzelofenheizung eingezogen. Ich habe die gesamte Wohnung renoviert (100 qm). Als ich den Vermieter darauf ansprach, daß es doch üblich wäre, daß er dafür zwei Monatskaltmieten nachläßt - wie ich es in früheren Mietverhältnissen erlebt habe, meinte er nur, ich müsse ja nicht renovieren. Während der Wohnungsbesichtigung vor Mietvertragsabschluß hat er mir lang und breit erklärt, wie und wo er einen zusätzlichen Kamin einbauen wird um die gesamte Wohnung beheizbar zu machen, da nur 2/3 der Wohnung beheizbar waren. Als ich ihn einige Monate später darauf ansprach bekam ich zur Antwort, er hätte kein Geld für diese Maßnahme. Ich habe es noch zwei Mal versucht mit ihm zu sprechen, hab mir sogar einen befreundeten Energieberater dazu geholt - nix. Drei Winter lang habe ich gefroren, weil die Öfen für diese alte Wohnung nicht ausreichten. Immer wenn ich den Vermieter, er wohnte in der Wohnung darunter, darauf angesprochen habe, sagte er mir, daß wäre nicht sein Problem, ich müsse mehr heizen. Als das Dach undicht war und es reingeregnet hat, hat er drei Wochen gebraucht um sich den Schaden überhaupt erstmal anzusehen (ich habe ihm das aufgefangene Wasser vor die Tür gestellt, am Abend stand das leere Glas auf der Treppe), seine Katze hat monatelang den Hausflur zugeschissen, ich habe ihn darauf angesprochen, ihm Zettel an die Tür gekleppt etc. nach Monaten hat es aufgehört. Natürlich habe ich die ganze Zeit nach einer neuen Wohnung gesucht, wollte aber gerne hier in der Ecke bleiben.

Im Januar hat er mir auf Eigenbedarf gekündigt. Ich weiß, daß die Kündigung ungültig war, ich hab sie auch nie formal angenommen. Da ich dann im Nachbardorf eine kleine Wohnung gefunden habe, bin ich auch gerne ausgezogen.

Allerdings habe ich die letzten zwei Monatskaltmieten (500 €) einbehalten, quasi für die nicht abgewohnte Wohnungsrenovierung. Letztes Jahr habe ich 100 € Mietminderung geltend gemacht, als das Dach wochenlang undicht war. Diese 600 € will er natürlich noch haben. Ich weiß, daß ich mich rechtlich auf glattem Parkett befinde. Bin aber echt verärgert und möchte diesem Menschen gerne eine Denkzettel verpassen.

Ich bin am 31.08.2011 aus der Wohung ausgezogen.

Mit beigefügtem Schreiben vom 13.09.2011 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.10.2010 - 31.8.2011 bekommen (ohne Briefmarke im Briefkasten).

Laut diverser Quellen im Internet darf die Nebenkostenabrechnung max. 12 Monate umfassen. D.h. diese Nebenkostenabrechnung ist formal ungültig weil sie einen Zeitraum von 20 Monaten umfasst.

Frage: Stimmt das?

Als Mieterin habe ich 12 Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen.

Frage: Stimmt das?

Wenn die Abrechnung formal ungültig ist, greift auch die Widerspruchsfrist nicht.

Frage: Stimmt das?

Wenn der Vermieter mir nicht innerhalb von 12 Monate eine korrekte Nebenkostenabrechnung zustell - für 2010 wäre das somit der 31.12.2011 - kann er keine Forderungen mehr geltend machen, bzw. ich könnte sogar die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern, da ich keine Abrechnung bekommen habe.

Frage: Stimmt das?

Weiterhin hat er die Stromkosten für meine Wohnung mit den Nebenkosten zusammen abgerechnet. Teilweise fehlen Belege, z.B. für die Grundsteuer 2011.

Vorige Woche bekomme ich ein Schreiben von ihm - wieder in den Briefkasten geworfen. Er mahnt die Zahlung der Betriebskosten an wird in seinem Ton beleidigend und droht mit gerichtlichen Schritten bis hin zum Offenbarungseid!

Frage:
Muß ich ihm auf sein unverschämtes Schreiben vom 21.10.2011 antworten und ihn darauf hinweisen, daß ich zwölf Monate Zeit habe die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?

oder kann ich ihn selbst herausfinden lassen, daß seine Nebenkostenabrechnung falsch ist, er möglicherweise die Frist zumindest für 2010 überschreitet und somit kein Geld mehr von mir verlangen kann.

Ich werde mich sicherlich nicht vor Gericht mit ihm herumstreiten und die 600€ habe ich natürlich vorsorglich zur Seite gelegt. Aber ich würde diesem unverschämten Menschen, der nur seine Rechte, aber nicht seine Pflichten als Vermieter kennt, gerne einen Denkzettel verpassen.

Freue mich auf regen Austausch



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  #2  
Alt 25.10.2011, 13:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung

Zitat:
1.10.2010 - 31.8.2011 bekommen
Das sind bei mir 11 Monate. Bitte überarbeiten Sie den Beitrag noch einmal, denn ich habe keine Lust, auf Fehlersuche zu gehen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.10.2011, 22:52
papillonita
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung

Entschuldigung, das war ein Zahlendreher:

Der korrekte Zeitraum lautet natürlich:

01.01.2010 - 31.08.2011
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.10.2011, 11:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung

Sie haben doch schon selbst heraus gefunden, dass Ihr Ex-Vermieter den Zeitrahmen für die Abrechnung der Betriebskosten überspannt hat. Weisen Sie diese Abrechnung zurück, dann wird Ihr Ex-Vermieter eine korrekte erstellen, die dann den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2010 enthalten wird. Für diese Abrechnung hat er dann Zeit bis zum 31.12.2011.

Für eine Abrechnung der Kosten aus diesem Jahr kann er noch keine Abrechnung erstellen, denn es fehlen mit Sicherheit noch Rechnungen der Versorger und Behörden, um eine korrekte Abrechnung zu schreiben.

Für die Abrechnung aus diesem Jahr kann er sich dann wieder Zeit bis zum 31.12.2012 lassen.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, mietminderung, nebenkostenabrechnung


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