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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Hallo, Zusammen !
Ich wohne in einer 43 qm Dachgeschosswohnung, Sozialer Wohnungsbau. Dieses Jahr hat mein Vermieter die Abrechnungsmodalitäten an eine andere Firma übergeben, an eine Immobilienverwaltung. Bisher hatte ich nie Probleme mit der Nebenkostenabrechnung. Bei der anderen Firma wäre jedoch um diese Jahreszeit die Nebenkostenabrechnung für 2011 längst erledigt gewesen. Ein Nachbar hat bei der Immobilienverwaltung nachgefragt, wie das denn damit sei. Und prompt war es in unseren Briefkästen. Das Nachbarhaus gehört auch unserem Vermieter. Da hat man immer noch nicht die Nebenkostenabrechnung. Jedenfalls: Ich muss für meine bescheidene Wohnung 210,70 € an Nebenkosten für 2011 zahlen. Und ganz unten auf der Nebenkostenabrechnung steht: "Bitte zahlen Sie ab dem nächsten Monat diesen geänderten Betrag = 298 € ". Die bisherige Miete (warm) betrug 273 € (warm) . Die letzte Mieterhöhung war im Jahr 2009. Geheizt wird bei uns mit Gas. Ich würde gerne die Meinung dieses Forums dazu wissen. Ist das alles rechtens oder will man mich da "veräppeln" ? Für das Jahr 2010 habe ich dagegen nur 47 € an Nebenkosten zahlen müssen. Bei der anderen Abrechnungsfirma. Vielen Dank für Euer Zuhören und Euren Rat. Gruss, Silberfisch_2012 Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Silberfisch_2012 (09.10.2012 um 14:22 Uhr) |
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#2
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Hallo,
ob diese Nebenkostenabrechnung in Ordnung ist kann leider nicht beurteilt werden, da niemand das Gebäude oder auch Ihr Heizverhalten beurteilen kann. Was die Anpassung der Zahlungen auf 298 EUR angeht: Dies ist meiner Ansicht nach keine Mieterhöhung, sondern eine Anpassung der Nebenkosten Vorauszahlung. Da Sie eine Nachzahlung in Höhe von 210,70 EUR für 2011 zu leisten hatten, ist diese Anpassung nur zu Ihrem Schutz und Deckung der Kosten des Vermieters, um für 2012 eine möglicherweise noch höhere Nachzahlung der Nebenkosten zu vermeiden. Diese neue Nebenkosten Vorauszahlung i.H.v. 47 EUR + 25 EUR (298 - 273) scheint also kein Versuch zu sein Sie zu veräppeln, wenn Sie denn bei der Nebenkostenabrechnung für 2012 ordnungsgemäß berücksichtigt wird. Ich hoffe ich konnte helfen, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, nachzahlung, nebenkostenabrechnung, vorauszahlung |
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