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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo "Recht-einfach",
Sachverhalt: ältere Dame (ledig, kinderlos, ihre Eltern und ihr einziger Bruder sind verstorben) hat als Verwandte nur noch ihre Schwägerin (Ehefrau ihres verstorbenen Bruders) und deren beide Töchter (Nichten). Zur Schwägerin besteht ganz loser Kontakt; zu den beiden Nichten überhaupt keiner. Die o. erwähnte ältere Dame möchte nun ein Testament handschriftlich verfassen, in dem sie ihren Nachlass zwei sozialen Werken zukommen lassen möchte. Laut § 2303 BGB steht den Nichten ja kein Pflichtteil zu. Frage: Um der Klarheit willen - Muss (sollte) im Testament e r w ä h n t werden, dass die Erblasserin ihre beiden Nichten nicht berücksichtigen möchte oder kann dieser Hinweis auch wegbleiben? MfG Bernd K. |
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#2
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Hallo Bernd,
der Hinweis auf eine Enterbung ist generell nicht notwendig. Das Nichterwähnen der Person kommt einer Enterbung gleich. Dennoch rate ich generell dazu ggf. noch bestehende Verwandte ausdrücklich vom Erbe auszuschließen. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
enterben, nichten, pflichtteil, tante, testament |
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