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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbausschlagung bei Hartz IV und unbekannter Erbhöhe
Folgendes Szenario:
Hans hat einen Sohn namens Peter. Beide hatten seit Peters Kleinkindalter keinen Kontakt mehr zueinander. Peter ist inzwischen erwachsen, gesundheitlich angeschlagen und finanziell nicht gerade in Hochform, sprich er erhält Hartz IV und hat allerhöchstens noch einen 1,5-Euro-Job. Auch Hans schien (zumindest augenscheinlich) nicht der Reichste zu sein, zumindest wurde mit dieser Begründung kein Unterhalt gezahlt. Speich: einer (Peter) ist arm, der andere (Hans) zumindest nicht offensichtlich wohlhabend. Beide leben in weit entfernt voneinander liegenden Städten in Deutschland. Eines Tages erfährt Peter vom Tod von Hans, vermacht hat er ihm aber offenbar nichts. Viele Jahre später erhält Peter dann unerwartet einen Brief vom Amtsgericht, in dem steht, dass sein Vater ihm doch noch etwas hinterlassen hat hat, das nun bei der zuständigen Verwahrungsstelle des Amtsgericht in Hans' Stadt vorliegt. Er ist der alleinige Erbe aufgrund seiner Verwandtschaft. Andere Verwandte von Hans gibt es nicht. Sagen wir, es ist ein Sparbuch, also etwas zum Mitnehmen. Die Mitteilung erhält Peter aufgrund des Poststreiks einen Monat zu spät. Wie dem auch sei, er könnte angeblich das Sparbuch in Kassel gegen Vorlage eines Erbscheins abholen oder das Erbe binnen 6 Wochen ausschlagen. Er meldet sein Erbe - aber nicht die Höhe, die er nicht kennt - dem Jobcenter. 1. Frage: Woran bemisst sich der Beginn der Frist? Die Mitteilung ist ein normaler Brief, kein Einschreiben. Niemand kann beweisen oder widerlegen wann genau der Brief bei Peter ankam und wann er damit "Kenntnis" erlangt hat (wichtig für die Frist). 2. Frage: Welche allgemeinen Möglichkeiten hat Peter zu ermitteln, wie hoch das Vermögen ist und wie hoch eventuell vorliegende Schulden sind, ohne dafür einen Erbschein zu beantragen (was praktisch einer Annahme des Erbes gleich käme), wenn man Peters finanzielle Verhältnisse berücksichtigt? Hartz-IV und Gesundheit lassen ja eher darauf schließen, dass eine Fahrt in die andere Stadt nicht möglich sind, und auch Dinge wie Nachlassverwalter nicht gezahlt werden können. 3. Frage: Angenommen Frage 2 führt zu keinem Erfolg und Peter will das Erbe ausschlagen, da er eher damit rechnet, dass er am Ende auf Schulden sitzt (die er als HartzIV-ler vermutlich nicht begleichen kann), als dass er was bekommt. Könnte ihm das Job-Center bei einer Ausschlagung aus diesen Gründen einen Strick draus drehen und Hartz IV einstellen, sollte sich wider erwarten doch herausstellen, dass das Erbe positiv ausgefallen wäre? 4. Frage: Was würde passieren, wenn Peter das Erbe nicht ausschlägt, aber auch nie einen Erbschein besorgt und nie das Erbe einfordert? |
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#2
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AW: Erbausschlagung bei Hartz IV und unbekannter Erbhöhe
Kleine Variation obigen Szenarios: Was ist, wenn Peter bis zur Gegenwart nicht weiß, ob ein Testament vorliegt oder nicht?
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#3
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AW: Erbausschlagung bei Hartz IV und unbekannter Erbhöhe
Hallo,
zu Frage 1: Lesen Sie dazu einmal hier: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Das ist natürlich der Normalfall, ggf. könnten Sie auf eine Ausnahme wegen des Streikes plädieren. Zu Frage 2: Das mit dem Nachlasswert gestaltet sich nicht so leicht. Da Sie der einzige Erbe sind, wären Sie auch für die Ermittlung des Nachlasswertes verantwortlich. Sie können auch einen Sachverständigen bestellen, der Ihnen diese Aufgabe abnimmt, dieser ist selbstverständlich kostenpflichtig. Diese Kosten würden dem Nachlass zur Last gehen, was jedoch ein Problem ist, wenn dieser negativ ist. Sie sollten vielleicht einmal einen Beratungsschein beantragen. Dies können Sie beim Amtsgericht tun. Der Beratungsschein ist für die Leute gedacht, die sich sonstfinanziell keine anwaltliche Beratung leisten können. Zu Frage 3: Diese Frage übersteigt leider die Möglichkeiten eines Forums und geht auch mehr in das Sozialrecht. Diese Frage müsste auch ein Anwalt beantworten. Zu Frage 4: Sollten Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen, nehmen Sie automatisch an! Zum Nachtrag: Sie wurden bereits vom Amtsgericht benachrichtigt. Ob ein Testament vorliegt oder nicht ist irrelevant, wenn Sie sagen, dass Sie Alleinerbe sind. Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, erbe ausschlagen, erbschein, frist, hartz iv, nachlassverwalter, schulden, unterhalt |
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