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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Berliner Testament und Pflichtteil bei Kindern aus erster Ehe
Mein verstorbener Mann hat 2 Kinder aus früheren Ehen. Wir haben ein Berliner Testament. Wir sind seit einigen Jahren Rentner und Barvermögen ist nicht vorhanden. Lediglich 1 kleines Grundstück (nicht erschlossen), sowie ein sehr großes in Österreich, wovon meinem verstorbenen Mann 1/3 zusteht. In die Erschließung dieses Grundstückes müssten vorab ca. 30.000,- Euro investiert werden, um es rentabel verkaufen zu können. Weder ich, der Bruder meines Mannes, noch die Witwe des ältesten Bruders können diesen Betrag aufbringen.
Was mache ich, wenn die Töchter nun die Auszahlung des Pflichtteiles verlangen? |
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AW: Berliner Testament und Pflichtteil bei Kindern aus erster Ehe
Hallo,
es ist natürlich richtig, sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen, ich würde an dieser Stelle jedoch erst einmal abwarten, ob es denn tatsächlich zur Einforderung des Pflichtteils kommt. Sollte eine Auszahlung durch die Kinder aus erster Ehe eingefordert werden, sollten Sie erst einmal das Gespräch mit den Kindern selbst suchen und über die Verhältnisse aufklären. Vielleicht ist die Sache damit schon vom Tisch. Andernfalls sehe ich Sie tatsächlich gezwungen, Barmittel für die Begleichung des Pflichtteils auftreiben zu müssen. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
berliner testament, grundstück, kinder |
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