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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbe im Mittleren Osten
Vorgeschichte:
Vor 25 Jahren hatte mein Vater ein Unternehmen in Deutschland und musste Insolvenz anmelden. Fünf Jahre später siedelte er in den Iran über und gründete eine neue Firma. Er verstarb vor kurzem ohne Testament. Ich als Sohn wäre der Erbe, die iranischen Behörden ( im Iran gilt das Erbrecht der Nationalität des Verstorbenen, also in diesem Fall deutsch ), verlangen nun von mir eine schriftliche Bestätigung einer deutschen Behörde das mich als Erbe ausweisst. Leider bin ich nicht in der Lage festzustellen ob mein Vater noch Schulden in Deutschland hat und falls dies des Fall seien sollte in welcher Höhe. Fragen: Normalerweise müsste ich nun eine Erbschein beantragen, dies würde aber heißen das ich das Erbe akzeptiere, also auch alle etwaigen Schulden in Deutschland. Meine Frage ist nun, gibt es noch eine andere Art und Weise ein Schreiben zu erhalten ohne einen Erbschein zu beantragen oder gibt es noch einen anderen Weg das Erbe abzulehnen falls die Verschuldung zu hoch seien sollte? Weiss jemand von einem anderen Schreiben/Dokument das im Iran akzeptiert werden würde? (Laut iranischem Anwalt, ist jedes Schreiben einer deutschen Behörde das mich als Erbe ausweisst vor Ort akzeptabel. ) Des weiteren könnte es sein das noch ein Konto meines Vaters in der Schweiz existier, dafür müsste ich eine europäischen Nachlasszeugnis beantragen. Frage, akzeptiere ich mit der Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnises auch automatisch des Erbe wie bei einem deutschen Erbschein? Falls ich eine europäisches Nachlasszeugnis über einen Notar beantrage, meldet dieser die Beantragung automatisch beim Nachlassgericht? Ich wäre für Informationen die mir weiterhelfen könnten dankbar. Mit freundlichen Grüßen M. Theuerkauf |
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