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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Vermögen des Erblassers ermitteln
Folgernder Sachverhalt:
Mein Vater (54) stirbt leider in naher Zukunft an Krebs. Ich und meine Zwillingsschwester (beide 27) sind uneheliche Kinder, haben aber einen guten Kontakt zu ihm. Mein Vater hat vor ca. 25 Jahren geheiratet und mit seiner Frau (nicht unsere Mutter) 2 weitere Kinder. (13 und 16 Jahre alt) Nun sind wird dabei das Erbe zu "verteilen", da mein Vater seit ca.30 Jahren selbständig ist und Leiter der Firma ist stellt sich das als schwierig heraus, da man schlecht beurteilen kann was passiert wenn das Erbe ohne Testament verteilt wird.(es sind auch noch Schulden vorhanden) Im schlimmsten Fall müsste meine Stiefmutter das Geschäft verkaufen um uns uneheliche Kinder auszahlen zu können und würde ihre Existentz verlieren, zu mal sie nicht mal weiß ob sie die Firma weiter leiten möchte, da sie komplett überfordert ist. (das Geschäft wurde komplett von mein Vater geleitet) Leider wissen meine Zwillingsschwester und ich nicht wie viel Vermögen mit Abzug der offenen Zahlungen vorhanden ist. Angeboten wurde meiner Zwillingsschwester und mir folgendes: Verfassung eines Berliner Testamentes in dem wir auf unseren Pflichtteil verzichten, aber jeweils eine ein mal Zahlung (Schenkung) von 10.000.00€ in bar erhalten. Meiner Recherche nach ist nach abschließen eines Berliner Testamentes der noch lebende Ehepartner der allein Erbe und das Gesamter Vermögen wird erst nach seinem Tod vererbt, Allerdings nur an die leiblichen Kinder. Ich und meine Zwillings Schwester würden dann also nichts mehr erben und hätten dann auch keinen Anspruch auf einen 2ten Pflichtteil. (ist meine Auffassung richtig?) Jetzt wissen meine Zwillings Schwester und ich nicht was wir machen sollen, da nicht abgeschätzt werden kann wie viel Vermögen tatsächlich vorhanden ist. Mein Vater meinte laut monatlichen Einzahlungen, seine Lebensversicherung müsste inkl. Zinsen rund 100.000.00€ schwer sein. Gibt es eine Möglichkeit das tatsächliche Vermögen von einer unabhängigen Person zu schätzen und den offiziellen Pflichtanteil zu berechnen? Wir möchten alle vermeiden Anwälte ein zu schalten und Zoff zu kriegen, jedoch stellt sich die frage ob wir mit der vorgeschlagenen Abmachung benachteiligt währen. Man muss auch berücksichtigen, dass hier 2 Kinder im spiel sind (unsere halb Geschwister, 13 und 16 Jahre alt) Und wir wollen natürlich nicht das es ihnen finanziell schlecht geht. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort da es nicht gut um meinen Dad steht. LG Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Julian1989 (25.05.2017 um 18:10 Uhr) |
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#2
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AW: Vermögen des Erblassers ermitteln
Falls ja, wie hoch sind die Kosten und von wem werden sie getragen?
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