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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Wann verjährt geerbte Forderung mit vollstreckbarem Titel?
Guten Morgen,
gestern kam ein an meine im letzten Jahr verstorbene Mutter gerichteter Brief von einem Inkassodienst an. In diesem wurde mitgeteilt, dass eine vom Amtsgericht Kaiserslautern seit 1987 titulierte Forderung in Höhe von EUR 32.173,57 bestehen würde. Leider haben wir versäumt, das Erbe innerhalb der 6-Wochenfrist auszuschlagen. Es kamen auch schon öfters Forderungen aber immer unter 1.000,00 EUR, die wir immer brav bezahlt haben. Aber wir haben jetzt kein Geld mehr. Wie ist es eigentlich verjährt die Forderung nicht nach 30 Jahren ? Oder wird die Verjährungsfrist durch den Tod meiner Mutter gehemmt und fängt neu an zu laufen, wenn wir als Erbe in die Forderung eintreten ? Gibt es eine Möglichkeit, dass wir die künftigen Forderung, die noch kommen können, nicht mehr begleichen müssen ? Wir wissen ja nicht was noch kommen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort. |
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#2
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AW: Wann verjährt geerbte Forderung mit vollstreckbarem Titel?
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand verjähren Forderungen mit Titel nach 30 Jahren. Wenn die Forderung also aus dem Jahre 1987 ist, beginnt die Frist am 31.12.1987 zu laufen und endet 30 Jahre später am 31.12.2017. Als Erbe treten Sie in die Forderung ein. Bzgl. einer Hemmung oder ähnlichem brauchen wir uns keine Gedanken zu machen, da das Ende der Frist ja noch nciht erreicht ist. Da es um sehr, sehr viel Geld geht kann ich nur raten einen Anwalt einzuschalten - denn man erbt leider auch die Schulden mit ... Vielleicht kann ein Fachmann aber einen Vergleich erwirken oder die Schukld ganz abwenden. Ich drücke die Daumen und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
verjährung, verjährungsfrist |
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