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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen Eigenbedarf
Ich wohne seit mehr als 20 Jahren in einem 2-Parteien-Haus in Hamburg.
Die eine Wohn-Partei ist privat von mir gemietet und im Moment wohne ich auch dort; in der anderen Partei war mein Geschäft.. Dieses wurde zum Teil aber auch privat genutzt (es war jedoch ein gewerblicher Mietvertrag). Nun hat der alte Besitzer dieses Haus an zwei Brüder verkauft. Diese haben den gewerblich genutzten Teil gekündigt (9 Monate Frist) und mir mit der Begründung "Eigenbedarf" auch den privaten Bereich gekündigt. Der Vater dieser Brüder ist ein bekannter Immobilien-Händler hier in Hamburg. Die neuen Mieter sind keine einfachen Käufer, sondern schwerreiche Söhne, deren Vater hier in Hamburg mit Wohnungen handelt, wie andere Leute auf dem Flohmarkt Sachen verkaufen.. Die Vermutung liegt nahe, dass die Gesellschaft des Vaters mehr als genug Wohnungen hätte, damit seine Kinder nicht auf der Straße leben müssten. Die Sache ist so weit, dass sie in 3 Monaten (1. Instanz) vor dem Gericht verhandelt wird.. Und nun habe ich ein paar Fragen, die mir mein Anwalt nicht wirklich beantworten konnte (oder wollte): 1. Frage: Ich dachte immer, es müssen die Besitzverhältnisse des Vermieters offen gelegt werden, wenn Eigenbedarf als Kündigungsgrund vorgebracht wird.. Mein Anwalt sagt, das ist nicht so (das wäre nur bei Strafprozessen so) und ist sogar der Meinung, dass ich in der Beweispflicht bin, wenn ich Widerspruch einlege, ob denn ein Eigenbedarf besteht. Ich dachte, hier muss der Vermieter etwas nachweisen.. Ich hatte einmal gehört, dass dort dann alle Eigentumsverhältnisse aufgezählt werden müssen, die der Besitzer der Wohnung hat. Wie ist das genau??? Muss ich das Beantragen oder wie Läuft das ab ??? Und müssen das dann beide Söhne oder muss nur der, der mich wegen Eigenbedarfs raus haben will, so eine Liste machen? Müsste in diesem besonderen Fall nicht im Grunde auch die Wohnungsverwaltung des Vaters mit einbezogen werden? 2. Frage: Die zweite Haushälfte (meine alte Geschäftliche) steht nun seit März leer..; diese gehört laut Grundbuch aber dem anderen Sohn.. Nur mal meine Frage: Wenn die seit März ungenutzt dort herum steht, warum kann der Bruder (der mit dem Eigenbedarf) nicht dort einziehen?! Ach ja, um das Maß voll zu machen habe ich seit März keine Heizung (11,9 Grad) und 73-76 % Luftfeuchtigkeit im Privatbereich.. Dagegen mache ich jetzt eine Mitminderung geltend und eine Einstweilige Verfügung. Das Ganze läuft jetzt mehr oder weniger, nachdem ich dem Anwalt gesagt habe, dass er das machen soll. 3. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die wahren Eigentumsverhältnisse der Söhne heraus zu bekommen? Also, gehören Ihnen vielleicht zwei Straßen weiter noch mehr Häuser ??? |
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Sie sollten sich m.E. ersteinmal einen Überblick über diese Thematik verschaffen.
Dazu möglicherweise hier nachlesen: Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen |
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Stichworte |
eigenbedarf, kündigung |
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