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Beidseitiger Verzicht der Kündigung für 4 Jahre
Hallo,
folgende Frage, da ich als Mieter meinen Vertrag kündigen möchte: Grund ist habe eine eigene Immobilie geerbt. und Nachmietersuche gestaltet sich schwierig. Vertrag Wortlaut: Zitat:
Wege: Allg. Rechtsprechung sagt 4 Jahre: A) Ist hier die Dauer nicht Länger als 47 Monate? In meinem Fall 48 Monate + 1 Tag. Wird die §2.2 nicht dadurch generell unwirksam? B) Welche außerordentlichen Kündigungsgründe kann ich geltend machen? Der erste Schritt wäre Zahlungen einzustellen? C) Was kostet eine nicht anfechtbare Musterkündigung? Vielen Dank für etwaige Impulse. |
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#2
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AW: Beidseitiger Verzicht der Kündigung für 4 Jahre
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Stichworte |
kündigung, kündigungsverzicht |
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