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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig?
Hallo,
Unser unbefristetes Mietverhältnis besteht seit 15.09.2006 (> 5 Jahre). Nach der anfänglichen 3-Monats-Kündigungsfrist sind im (Formular-) Mietvertrag folgende Kündigungsfristen vereinbart: ..."Bei Überlassung von Wohnraum verlängert sich nach 5, 8 oder 10 Jahren der Überlassung die Kündigungsfrist um 3, 6, oder 9 Monate. Diese Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner bindend." Meine Internetrecherche hat ergeben, dass seit der Mietrechtsreform für Mieter die 3-Monatsfrist gilt und für Mieter nachteilige Vereinbarungen wie längere Kündigungsfristen ungültig sind (§573c Abs. 1 und 4.). Stimmt das oder habe ich etwas übersehen? Wäre für schnelle Antwort dankbar, da wir für Januar schon eine neue Wohnung gefunden haben und gerne zusagen möchten. Danke! |
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#2
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AW: Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig?
Sie haben richtig recherchiert, die längeren Fristen von 6 und 9 Monaten gelten nur für Vermieter.
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Stichworte |
kündigungsfrist, vermieter |
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