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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo zusammen ich habe folgende Frage:
Wir haben 2005 einen Mietvertrag unterschrieben, in dem sich die Kündigungsfrist für den Mieter nach einer Mietdauer von 5 Jahren um weitere 3 Monate, also auf 6 Monate verlängert. Ab 2001 gilt aber bereits grundsätzliche Kündigungsfrist durch den Mieter von 3 Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Da wir uns darüber Fristen im Vorfeld nicht informiert habe, haben den Vertrag natürlich so unterschrieben. Ist durch diese Änderung des Mietrechts von 2001 diese Vertragsklausel unwirksam? Über eine schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen. Gruß Ja.rod |
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#2
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Für alle Mietverträge, egal wann abgeschlossen, gilt für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
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