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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo erst mal,
ich wende mich mit einem für mich großen Problem an euch. Ich habe vor 3 Monaten eine junge Frau ein Zimmer in meinem Haus unbefristet untervermietet.( diese Frau hat bis dahin in einem betreuten Wohnen gelebt) , nun kommt Sie mit der ganzen Situation nicht zurecht und hat Ihren Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und außerordentlichem Kündigungsrecht ( krankheitsbedingt) gekündigt. Meine Fragen sind jetzt ,kann Sie trotzdem das Sie ja vorher schon krank war davon gebrauch machen,und wie ist das mit den 3 Monatsmieten , man ließt überall das die bezahlt werden müssen auch bei der kurzen Mietdauer) ???? |
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#2
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Hallo,
wenn die Kündigung der Dame rechtens ist, dann ist auch keine Miete mehr zu entrichten. Die Berechtigung müsste jedoch ein Arzt (Amtsarzt) bescheinigen, aber wenn die Dame vorher bereits betreut gewohnt, dann wird die Krankheit vermutlich als Härtefall anerkannt. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Danke das Ihr so schnell geantwortet habt, habe da aber noch was . Sie hat in dem Zimmer einen Teppich drin gehabt den wir für Sie rausgerissen haben, da Sie lieber Laminat wollte und sich welchen gekauft hat. Nun hat Sie beim Auszug diesen mitgenommen ( da Sie für den L. Geld von mir wollte habe ich gesagt raus nehmen und neuen Teppich rein)Sie hat keinen neuen Teppich reingemacht . Das ist das erste kann ich Ihr einen neuen Teppich in Rechnung stellen ???? Weiteres Problem ist Sie hat den Hausflur beschädigt Tapete ein großes Stück abgerissen eine Leiste beschädigt und ein Loch rein gehauen. Da ich keine Tapete mehr habe bin ich gezungen für ca.30qm neue Tapete zu kaufen . Das Problem ist der einzige Zeuge den ich habe ist mein Sohn und Sie war mit noch 3 Personen da.Was kann ich rechtlich tun???? Bin sehr dankbar wenn ich von Euch eine Rückmeldungt bekomme |
#4
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Hallo,
bzgl. des Teppichs solltest du mal in Euren Mietvertrag schauen, welche Regelungen dort zur Wohnungsübergabe getroffen worden sind. Eigentlich sollte eine Wohnung so verlassen werden, wie sie vorgefunden wird. Das heisst, der Teppich kann nach meiner Meinung von der Kaution abgezogen werden, wenn die vertraglichen Regelungen dieses zulassen. Auch bei dem Schaden in der Wand würde ich es so handhaben. Wer sollte ihn sonst verursacht haben? Anmerkung: Bei Auszug immer ein Übergabeprotokoll anfertigen, was beide Parteien unterschreiben und welches sämtliche Schäden in der Wohnung dokumentiert! Dies ist nun vielleicht nicht für dich bestimmt, aber vielleicht hilft es weiteren Mietern und Vermietern! Liebe Grüße, Mietrecht Einfach
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