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Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.09.2010, 12:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2010
Beiträge: 2
Standard Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf

Meine Schwiegermutter hat einen Mitbewohner, jetzt ist sie schwer Erkrankt und möchte in Ihrer Wohnung wieder allein leben, wenn sie aus dem Krankenhaus kommt, da ihr Mitbewohner sie die letzten Monate beschimpft und ihr das Leben schwer gemacht hat. Nun braucht sie natürlich Ruhe, aber wir wissen nicht ob wir uns in dem Fall auch an 3 Monate Kündigungsfrist halten müssen?



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  #2  
Alt 25.09.2010, 14:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf

Besteht ein Mietvertrag mit dem Mitbewohner, ist er quasi ein Untermieter, oder wie muss man sich das vorstellen?
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  #3  
Alt 26.09.2010, 10:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf

Ja er ist Untermieter bei meiner Schwiegermutter, aber mein Freund ist der Vermieter
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.09.2010, 15:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf

Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Untervermietung 3 Monate. Ausnahme wäre die Vermietung eines möblierten Zimmers, hier gilt Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._untermiet.htm
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