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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
Meine Schwiegermutter hat einen Mitbewohner, jetzt ist sie schwer Erkrankt und möchte in Ihrer Wohnung wieder allein leben, wenn sie aus dem Krankenhaus kommt, da ihr Mitbewohner sie die letzten Monate beschimpft und ihr das Leben schwer gemacht hat. Nun braucht sie natürlich Ruhe, aber wir wissen nicht ob wir uns in dem Fall auch an 3 Monate Kündigungsfrist halten müssen?
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#2
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AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
Besteht ein Mietvertrag mit dem Mitbewohner, ist er quasi ein Untermieter, oder wie muss man sich das vorstellen?
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#3
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AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
Ja er ist Untermieter bei meiner Schwiegermutter, aber mein Freund ist der Vermieter
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#4
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AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Untervermietung 3 Monate. Ausnahme wäre die Vermietung eines möblierten Zimmers, hier gilt Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._untermiet.htm |
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