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Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.10.2011, 13:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 3
Standard Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig?

Hallo,

Unser unbefristetes Mietverhältnis besteht seit 15.09.2006 (> 5 Jahre).
Nach der anfänglichen 3-Monats-Kündigungsfrist sind im (Formular-) Mietvertrag folgende Kündigungsfristen vereinbart:
..."Bei Überlassung von Wohnraum verlängert sich nach 5, 8 oder 10 Jahren der Überlassung die Kündigungsfrist um 3, 6, oder 9 Monate. Diese Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner bindend."

Meine Internetrecherche hat ergeben, dass seit der Mietrechtsreform für Mieter die 3-Monatsfrist gilt und für Mieter nachteilige Vereinbarungen wie längere Kündigungsfristen ungültig sind (§573c Abs. 1 und 4.).

Stimmt das oder habe ich etwas übersehen?
Wäre für schnelle Antwort dankbar, da wir für Januar schon eine neue Wohnung gefunden haben und gerne zusagen möchten.
Danke!



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  #2  
Alt 12.10.2011, 13:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter immer gültig?

Sie haben richtig recherchiert, die längeren Fristen von 6 und 9 Monaten gelten nur für Vermieter.
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Antwort

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Stichworte
kündigungsfrist, vermieter


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