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Eigenbedarf bei Mehrfamilienhaus (wer muß raus?)

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 19.06.2011, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2011
Beiträge: 1
Standard Eigenbedarf bei Mehrfamilienhaus (wer muß raus?)

Hallo,

Der Vermieter des 4 Familien Mietshauses, in dem wir seit 2002 (9 Jahren) wohnen hat ‚unsere Wohnung im Jahre 2010 mit der Begründung des Eigenbedarfs gekündigt.

Es ist eine 4 Familienhaus je mit 80 m²
EG L Vermieter (Ehepaar)
EG R 2 Söhne von Vermieter (eine davon frisch geheiratet mit einem Kind, Anspruch auf Wohnung gemacht)
OG Wohnung R Mieter (X) seit 2 Jahren
OG Wohnung L Mieter (Ich) seit 2002 (9 Jahren) wegen Eigenbedarf betroffen

Der Vermieter hat vor 2 Jahren (2009)andere Wohnung Fremd vermietet.
Nach einem Jahr (2010) hat er mich wegen Eigenbedarf gekündigt.

Die Eigenbedarfskündigungsgrund ist ja akzeptabel.

Nicht Akzeptabel ist wer bzw. welcher Mieter davon betroffen sind?

Laut Vermieter Aussage für die Fremdvermietete Wohnung:
''Mieter X ist nicht betroffen da er 5 Jahresvertrag hat.''

Frage:
Wer muss in diesem Fall Raus?
Wer ist auf Härtefall betroffen?

Hat der Mieter der seit langem da wohnt überhaupt kein wohnrecht als über den Andern Mieter?

Gruss
Family Soft



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  #2  
Alt 19.06.2011, 15:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Eigenbedarf bei Mehrfamilienhaus (wer muß raus?)

Zitat:
Zitat von FamilySoft Beitrag anzeigen
Laut Vermieter Aussage für die Fremdvermietete Wohnung:
''Mieter X ist nicht betroffen da er 5 Jahresvertrag hat.''

Wenn der einen 5 Jahrs Vertrag hat, dann ist es entweder ein Zeitmietvertrag, oder einer mit Kündigungsausschluß. Und solche Verträge müssen vom Vermieter eingehalten werden.

Frage:
Wer muss in diesem Fall Raus?

Der Mieter mit unbefristetem Mietvertrag.

Wer ist auf Härtefall betroffen?

Das kann kein Forum sondern nur ein Gericht entscheiden.

Hat der Mieter der seit langem da wohnt überhaupt kein wohnrecht als über den Andern Mieter?

Ein Wohn- oder Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm

unter E wie Eigenbedarf
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