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Kündigung einer 97-jährigen Mieterin wegen Gefährdung
Hallo!
Mal angenommen in einem Haus wohnt seit über 30 Jahren eine Mieterin. Diese ist mittlerweile 97 Jahre. Aufgrund ihres hohen Alters, in Kombination mit vielen körperlichen Einschränkungen ( z.B. sehr schlechtes Sehvermögen, Höhrvermögen, etc.) und einer Demenzerkrankung kann diese nach Meinung des Vermieters nicht mehr gefahrlos alleine in der Wohnung leben. Es gab wohl auch immer wieder Vorfälle, dass die Mieterin Essen im Ofen vergessen hat und die Wohnung unter Rauch gestanden ist. Montierte Rauchmelder wurden dabei immer runtergeschlagen und versteckt um den Vorfall zu vertuschen. Der Vermieter wies die Mieterin diverse Male darauf hin kein Feuer mehr anzumachen. Was wiederholt nicht berücksichtigt wurde. Der Vermieter lebt wohl nun permanent in der Angst, es könnte ein großerer Brand entstehen. Auf Druck des Vermieters wurde nun von Angehörigen für die Mieterin ein Platz in einem betreuten Wohnen organisiert, doch die Mieterin möchte nicht aus der Wohnung. Was könnte der Vermieter nun tun? Könnte die Mieterin (fristlos) gekündigt werden, da sie eine Gefahr für das Haus darstellt? Wenn nicht, wie könnte der Vermieter anderweitig schnellstmöglich kündigen (auf Eigenbedarf, etc.)? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von mathiasrehrl (07.02.2013 um 19:28 Uhr) |
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AW: Kündigung einer 97-jährigen Mieterin wegen Gefährdung
Da der Gesundheitszustand der alten Dame nichts mit Mietrecht zu tun hat, wäre hier schnellstens eine Behörde einzuschalten. Ich denke, dass das Gesundheits- oder Sozialamt dafür zuständig ist. In manchen Gemeinden gibt es auch Seniorenbeauftragte, die sich um solche altersdementen Personen kümmern.
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Stichworte |
gesundheit, gesundheitsamt, gesundheitsgefährdung, kündigung, sozialamt |
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