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Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.12.2013, 10:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 3
Standard Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Guten Tag und Hallo!
Ich möchte eine Frage stellen oder auch mehrere :
Jemand mietet eine Souterrainwohnung in einem Neubau/Mehrfamilienhaus. Ein Erstbezug so wie alle Parteien im Haus. Die Bauabnahme durch das Bauamt erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt nachdem alle Mietparteien bereits eingezogen waren. Es wird festgestellt das der Bauherr nicht nach den eingereichten genehmigten Plänen gebaut hat sondern z.B. aus 2 Maisonettewohnungen 4 Wohnung gemacht hat und die Souterrainwohnung, die im Bauplan nicht vorgesehen war, vermietet wurde. Das Bauamt fordert nun den Auszug der Mietparteien bis Juni 2014. Der Mieter der Souterrainwohnung, der seit 1 Jahr dort wohnt, möchte Aufwandsentschädigung, z.B. Zahlung des erneuten Umzuges, Erstattung der Provision (Kaution sowieso), Erstattung Küchenmöbel die er in einer neuen Wohnung ggf. nicht mehr unterbringen kann usw. Natürlich Schadensersatz für die Umstände. Kann mann auch die Differenz der Miete verlagen über einen bestimmten Zeitraum wenn die neue Wohnung teurer ist weil es keine günstigere oder gleichwertig teure Wohnung gab. Welche Möglichkeiten gäbe es sonst noch?
Bedanke mich für Eure Antworten.



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  #2  
Alt 13.12.2013, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Zitat:
Welche Möglichkeiten gäbe es sonst noch?
Nur den Weg zu einem Anwalt, mit dessen Hilfe eine entsprechende Klage vor Gericht eingeläutet wird. Oder glauben Sie, dass der Vermieter freiwillig Ihre Forderungen erfüllt?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.12.2013, 12:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Eigentlich dachte man an eine Aufstellung der Kosten mit dem Hinweis dass wenn man sich nicht einigt, eine Klage eingereicht wird. Der Mieter hat keine Rechtsschutzversicherung.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.12.2013, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Dann soll der Mieter sich das weitere Vorgehen von einem Online-Anwalt erklären lassen. Das geht z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt
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  #5  
Alt 18.12.2013, 15:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Da es hier um beträchtliche Summen gehen kann, kann auch nur ich guten Gewissens empfehlen einen Anwalt einzuschalten und wünsche vorab viel Erfolg!


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  #6  
Alt 18.12.2013, 19:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Aufforderung vom Bauamt zum Auszug aus Mietwohnung

Vielen Dank für die Antworten. Man wird sich an den Mieterschutzbund wenden, da man keine Rechtsschutzversicherung hat.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
auszug, bauamt, kaution, mehrfamilienhaus, neubau, schadenersatz, umzug


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