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befristeter Mietvertrag 5 Jahre gültig?
Seit 01.05.2009 habe ich einen Mietvertrag. Der wurde unbefristet abgeschlossen. Im Juni 2009 kaufte ich für die Fenster Außenrollos (500 EUR). Nach Anfrage beim Vermieter war er bereit die Kosten dafür zu übernehmen, da es sich bei unserer Wohnung um eine Dachgeschosswohnung handelt. Daraufhin wurde eine Vereinbarung von beiden Seiten unterschreiben: "Die Mieter verpflichten sich das Mietverhältnis für mindestens 5 Jahre abzuschließen (bis 30.04.2014). Dementsprechend erklärt sich der Vermieter bereit die Kosten für die Rollos auf das Konto des Mieters zu erstatten." Nun möchte ich jedoch bereits im Jahr 2012 aus der Wohnung ausziehen. Ist die Vereinbarung gültig? Kann ich tatsächlich nicht vor Ende April 2014 aus dem Mietvertrag austreten?
Könnte sich der Vermieter immer noch quer stellen auch wenn ich anbiete die 500 EUR ihm wieder zu erstatten? Vielen Dank bereits für die Antworten! Viele Grüße |
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kündigung, mietvertrag, zeitmietvertrag |
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