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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Kündigung befristeter Mietvertrag
Uns wurde ein befristeter Mietvertrag gekündig, der sich immer um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate zuvor gekündigt wird.
In dem vor 19 Jahren geschlossenen Vertrag wurde kein Grund für eine Befristung angegeben. Bedeutet das, dass dieser wie ein unbefristeter zu bewerten ist und damit eine Kündigungsfrist von 9 Monaten gilt? |
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#2
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag
Wenn dieser Mietvertrag mit der Verlängerungsklausel mit Ihnen individuell vereinbart wurde, also nicht nur das Mietvertragsformular ausgefüllt wurde, dann hat er noch Gültigkeit.
Wennes aber ein typischer Formularvertrag ist, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Mieter generell 3 Monate. Für den Vermieter gestaffelt 3 bis 9 Monate. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ngsklausel.htm Wobei der Vermieter eigentlich nur wenige Möglichkeiten hat, das Mietverhältnis aufzulösen: Eigenbedarf, Verfehlungen des Mieters, Abriss des Hauses, etc. |
#3
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag
Falls du auf der Suche nach einer neuen Wohnung bist kann ich dir immoverkauf24.de empfehlen. Mit denen hab ich gute Erfahrungen gemacht. Aber in der Regel hat da ja jeder seine eigenen Präferenzen.
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#4
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AW: Kündigung befristeter Mietvertrag
Hallo,
hast du denn schon mal gefragt warum dir die Wohnung gekündigt wurde? Bist du vielleicht bei einer Genossenschaft Mieter? Denn dann müsstest du ja einfach nur deine jährlichen Genossenschaftsanteile zahlen und alles dürfte beim alten bleiben. Ich komm dadrauf, weil sich bei meiner Genossenschaft vor zwei Jahren auch der Hinweisbrief geändert hat und ich gedacht habe die wollen mir die Wohnung kündigen. Also hinterfrage das ganze am besten mal bei deinem Vermieter. Vielleicht ist das ja einfach nur eine Formalität. Ansonsten würde ich mir Rat bei einem Anwalt oder Vermieterverein suchen. Es reicht ja schon wenn du dir durch deren Hilfe etwas mehr Zeit für die Wohnungssuche verschaffst. Viel Glück! |
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