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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag
Guten morgen,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Wir haben im März 2007 eine Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht, dass eine Kündigung frühestens zum 31.03.2010 möglich ist. Wir möchten nun gern zum 1.4.2010 umziehen, womit wir uns ja an die vertraglich vereinbarte Mindestmietzeit von 3 Jahren halten. Im Mietvertrag steht allerdings unter dem Punkt "sonstiges" dass bei einer Kündigung vor dem 31.03.2012 eine Stafzahlung i.H.v. 1100,00€ fällig wird, sofern kein geeigneter NAchmieter gestellt wird. Nun ist meine Frage: Ist es rechtswirksam eine Strafzahlung für einen Auszug vor einer Mietdauer von 5 JAhren zu verlagen, wenn eine mindestmietzeit von 3 Jahren vereinbart wurde?? Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar.... Nadine |
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#2
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AW: Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag
Hallo Nadine,
ich bin der Meinung, dass diese Klausel nicht in Ordnung ist, da die vereinbarte Mindestlaufzeit eingehalten wurde. Ich würde dir aber dennoch empfehlen dich ggf. an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden, da es sich doch um einen hohen Geldwert handelt. Aber vielleicht konnte ich mit meiner Einschätzung schon eine kleine Hilfestellung leisten. Liebe Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort ;-). Ich habe mir jetzt einen Termin beim Mieterschutzbund geholt in der Hoffnung, dass die mir helfen können. Grüße Nadine |
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