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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Hallo,
ich schilder am Besten erstmal das Wohnverhältnis. Ich wohne mit meinem Lebensgefährten in einer kleinen eher runtergekommenen Wohnung. Unter runtergekommen verstehe ich ein unzumutbares Bad mit scharfkantigen und abgebrochenen Fliesen, einem Glasbaustein Fenster, durch das es zieht da knapp 5mm breite Spalten vorhanden sind, kein warmwasser in der Küche, ein Herd der Lebensgefährlich ist, da er bei benutzung stromschläge abgibt sobald man ihn anfasst, .... Alles in allem keine angenehme Wohnsituation, aber wir brauchten damals DRINGEND eine neue Wohnung. Der Vermieter wurde schon mehrmals auf den gefährlichen Herd aufmerksam gemacht und auch eine Fristsetzung hat stattgefunden, woraufhin nichts passiert ist. Dann habe ich erst heute ein gespräch mit dem Vermieter gehabt, da in unseren ohnehin hohen Nebenkosten (95€ für 2 Personen bei 42qm OHNE GAS UND STROM) 10 € für einen Hausmeister berechnet werden. Ich wollte wissen wer denn der Hausmeister sei, da mein Freund hier jegliche arbeiten wie Mülltonnen rausbringen, Fegen, im Winter streuen etz macht. Daraufhin wurde mir schnippig gesagt es gäb keinen Hausmeister, und die 10 Euro würden wir gar nicht an einen Hausmeiter bezuahlen. Natürlich bin ich hartnäckig geblieben und argumentiert, dass ich das also zuviel zahlen würde, woraufhin sie versucht hat mir die Nase vor der Tür zuzuschlagen und nur meinte die Nebenkosten wären gestiegen. Ich muss dazu sagen, dass die Vermieterin ein wahrer Drache ist, mit der man nicht reden kann und die absolut herablassend mit jedem Mieter hier im Haus redet. Nun ist meine Frage ob ich anhand der "gefährlichen" und nicht richtig nutzbaren küche, für die ich immerhin 10€/monat Zahle und für die zuviel gezahlten Nebenkosten bzw der heimlichen Nebenkostenerhöhung fristlos Kündigen kann? Ich hoffe auf rasche Antwort |
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#2
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AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
1. Setzen Sie den Vermieter unter Verzug und verlangen Sie eine Reparatur des gemieten Herdes innerhalb von 14 Tagen. Kommt der Vermieter nicht in die Hufe sollten Sie die Reparatur in Auftrag geben und mit der Miete verrechnen. Das Ganze natürlich schriftlich gegen Empfangsunterschrift.
2. Wie sind die 95,- Euro im Mietvertrag deklariert, als Pauschale oder Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung. 3. Sie müssen nur vereinbarte Betriebskosten bezahlen. Wenn pauschal, dann kann die Summe nicht erhöht werden, wenn als Vorauszahlung, dann muss jeder Betrag belegt werden. |
#3
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AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Danke für die Rasche Antwort.
Für den Herd gab es bereits eine Frist von 2 Wochen. Die Nebenkosten sind pauschal und setzen sich aus 10€ Hauswart (nicht vorhanden), 15€ wartung der Heizung, 10€ Küche, 5,10€ antenne. Alle anderen sachen wie Wasser, Kanal, entwässerung, müll, beleuchtung, grundsteuer, schornstein und sach- und haftpflicht werden mit "anteilig" aufgeführt. Eine Abrechnung gibt es nicht. Wie gesagt, heute wurde mir mitgeteilt das es gar keinen "hauswart" gibt, wir aber dennoch zahlen müssen da die Nebenkosten gestiegen seien. Im Grunde möchte ich hier nurnoch weg und möchte eben deshalb fristlos bzw verfrüht kündigen |
#4
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AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Für eine fristlose Kündigung reichen die Gründe nicht aus. Eine Erhöhung der Betriebskosten müssen Sie aber auch nicht hinnehmen.
Das Sie von Anfang an mit dieser Nebenkostenabrechnung über den Tisch gezogen wurden, dürfte Ihnen klar sein. Kündigen Sie beweisbar bis zum dritten Werktag des Februar (04.02.) und der letzte Tag in der Bruchbude wäre der 30.04. |
#5
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AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Leider wird man immer wieder ausgenutzt wenn die Not groß ist.
Sehr schade, ich hatte gehofft ein schlupflöchlein zu finden. Kann ich denn die nachweislich zu viel gezahlten Nebenkosten zurückerstatten? Oder kann ich ohne Bedenken diese 10€ hauswart weglassen? sie hat ja selbst gesagt das es keinen gibt. |
#6
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AW: Fristlose Kündigung wegen defektem Herd?
Sie haben 95,- Euro vereinbart und die müssen Sie bezahlen. Da ist es egal, ob der VM damit Gewinn macht.
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Stichworte |
betriebskosten, fristlose kündigung, herd, küche, nebenkosten |
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