|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigung wegen Verwahrlosung
Hallo,
ich wohne in einer WG in einem Studentenwohnheim. Vor ca. 2 Jahren haben wir mal eine Abmahnung gekriegt, weil in den Gemeinschaftsräumen nicht alles sauber war. Nach einiger Zeit schlich sich dann wieder der Schlendrian ein. Es kam dann jetzt soweit, dass uns der Hausmeister mit fristloser Kündigung gedroht hat. In ca. 2 Wochen kommt er jetzt zu einer Besichtigung incl. unserer Zimmer. Jetzt zu meinen Fragen: Ist die Abmahnung noch gültig, so dass er uns gleich fristlos kündigen könnte? Inzwischen ist alles aufgeräumt: Besteht dann überhaupt noch ein die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung? Falls er uns eine Abmahnung zukommen lässt, kann er das ursprüngliche Chaos immernoch zu einer fristlosen Kündigung verwenden oder wäre das durch die Abmahnung abgegolten? Welche Kriterien müssen denn für Verwahrlosung erfüllt sein? Reicht da ein (ziemlich stark) verschmutzter Badezimmerboden und in der Küche rumliegende Verpackungen (<Müllsack) aus? Es waren keine Lebendkulturen vorhanden. Ich habe meine Mahnung damals im Briefkasten gefunden ohne jemals den Empfang bestätigt zu haben. Kann der Vermieter sich dennoch auf diese berufen? Naja... Warn ja einige Fragen ^^ Gruß, Marian EDIT: Ich könnte doch sicherlich Einspruch gegen eine fristlose Kündigung einlegen, oder? Wenn ja, wo muss ich sie einlegen? Schaffe ich es den Auszug um ca. 5 Wochen zu verzögern? Vielen Dank für eure Antworten schonmal im Voraus! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Marian (17.09.2009 um 11:28 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
|
|
|