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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallöchen,
habe einen Mietvertrag von 1999 in dem Kündigungsfristen gedruckt sind - gestaffelt nach 5, 8 und 10 Jahren Mietdauer auf 3,6,9 und 12 Monate Kündigungsfrist. Habe im Netz gelesen dass seit Juni 2005 hier auch die gesetzlichen 3 Monate gelten. Weiß da jemand Bescheid? Habe aktuell eine neue Wohnung angeboten bekommen und wäre um Antworten dankbar. L.G., Flipper |
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#2
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Für den Mieter gelten immer die 3 Monate Frist, egal was im Mietvertrag zu lesen ist.
Nur für den Vermieter gibt es die längeren Fristen bis zu 9 Monate. |
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