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Kündigungsfristen bei erforderlichem Umzug in Pflegeheim

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.08.2012, 12:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2012
Beiträge: 1
Standard Kündigungsfristen bei erforderlichem Umzug in Pflegeheim

Meine Mutter, geb. 1931, wohnt allein in der dritten Etage eines teilweise bewohnten Mehrfamilienhauses.
Aus gesundheitlichen Gründen (Pflegestufe 1) und auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen erfolgte nach mehrmaligem Krankenhausaufenthalt eine Einweisung in ein Pflegeheim.
Nach einem Eigentümerwechsel beinhaltet der Mietvertrag vom November 2005 lediglich die Erklärung, dass der Mietvertrag des vorherigen Eigentümers vollinhaltlich übernommen wird. Der ursprüngliche Mietvertrag vom Mai 1994 (Einheitsmietvertrag) nimmt in den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Kündigungsfristen lediglich Bezug auf „gesetzliche Bestimmungen“.
Für eine außerordentliche Kündigung wird auf „gesetzliche Kündigungsgründe“ verwiesen.
Welche gesetzlichen Bestimmungen greifen hier, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder heutige und wie sehen diese aus? Eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten lehnt der Vermieter ab.
Kann das richtig sein?



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  #2  
Alt 09.08.2012, 15:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigungsfristen bei erforderlichem Umzug in Pflegeheim

Auch in diesem Fall gilt die Frist von 3 Monaten.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
außerordentliche kündigung, kündigungsfrist, pflegefall, sonderkündigung, unselbstständigkeit


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