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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Hallo,
ich(Studentin) bin in einer 2-Zimmer-Küche-Bad Wohnung (Altbau) über eine Wohnbaugesellschaft seit Oktober letzten Jahres in Miete. Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen als Heizung (In jedem Raum eine, außer im Bad) - bis vor kurzem. Ich muss jetzt ein wenig ausholen. Also das Haus in dem meine Wohnung ist, hat einen neuen Eigentümer. Dieser modernisiert und renoviert das Haus und will neue Fenster und eine neue Heizung einbauen. Er kam dann auch auf mich zu, hat Fenster ausmessen lassen und mir eben gesagt, das neue Heizungen und Fenster rein kommen. Auf die Frage wann, wurde dieses Jahr bis September angegeben. Er hat dann auch nach einen Termin gefragt, wo er dann die alten Nachtspeicheröfen ausbauen lassen kann, was dann auch Ende Juli gemacht wurde. Da ich über den Sommer nicht vor Ort war, habe ich meine Hausschlüssel bei der WBG für ihn hinterlassen. Ich bin dann am 29.9. wieder nach Hause gekommen und es wurde nix gemacht. Ich stehe somit ohne Heizung da. Ich bin dann gleich am 1.10. zur WBG und habe das denen mitgeteilt. Die haben dann gleich den Hauseigentümer angerufen und nachgefragt. Es hieß, die Heizung wird diese Woche noch eingebaut und ich bekäme erstmal als Ersatz ein mobiles Gerät am 2.10. Nachmittags geliefert. Das ist dann auch passiert, ich hab für meine Wohnung eine Heizung für die Steckdose bekommen, die auf Rollen steht. Auf Nachfrage, wann die Heizung kommt, hieß es, diese Woche nicht, da sie noch gar keine Genehmigung haben und auch nicht wissen, wann sie kommt. Nächste Woche bekomme ich aber neue Fenster(dafür haben sie schon die Genehmigung). Mir wurde dann auch mitgeteilt, dass der Heizungseinbau 4 Wochen lang dauern würde. Also selbst wenn die Genehmigung kommt, bin ich erstmal weitere 4 Wochen ohne Heizung. Durch die Elektroheizung habe ich im Wohnzimmer bei 14°C Außentemperatur eine Innentemperatur von 19°C (um 22:25 aufs Thermometer geschaut), wenn das Gerät auf maximaler Stufe steht. In den anderen Räumen ist durch die fehlenden Heizungen natürlich ungeheizt. So, ich weiß dass ab Oktober (bis März) die Heizperiode anfängt und ich als Mieter somit einen Anspruch auf funktionierende Heizungen habe. Laut Internetquellen muss die Raumtemperatur 20-21°C am Tage betragen. Ich denke auch, das solche Elektroöfen meine Stromkosten ziemlich in die Höhe treiben werden und ich natürlich nicht Krösus bin. Im Internet habe ich in verschiedenen Tabellen etc. geguckt, werde daraus aber nicht schlau, wieviel % ich die Miete mindern kann. Bei mir kommen ja verschiedene Sachen zusammen:
Ich habe im Internet Sachen von 15% bis 100% gelesen, aber ich will ja schon richtig mindern und keine Probleme wegen falscher Minderung bekommen, da ich auf diese Wohnung angewiesen bin. Was ich eben auch nicht weiß, was ist mit den Stromkosten von der Elektroheizung? Bei den Nachtspeicheröfen war es ja so, dass ich für diese einen Sondertarif hatte und mit dem jetzigen Gerät benütze ich ja den teuren Tagstrom. Ich hätte die Nachtspeicheröfen ja nicht ausbauen lassen, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre, dass diese in den 8 Wochen, wo ich nicht da war, mit einer anderen Heizung ersetzt würden. So wurde mir das ja vorgetragen vom neuen Hauseigentümer. Danke schon einmal! |
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#2
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
hallo, ich war heute beim örtlichen mieterschutzverein und mir wurde dazu geraten, erstmal eine frist zu setzen und dann 50% zu mindern. habe ich dann heute auch gleich schriftlich abgegeben.
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#3
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Hallo,
gerade bei solchen Fällen, wo es um den prozentualen Wert der Mietminderung geht ist man immer gut beraten sich rechtlichen Beistand bei einem Mieterverein oder Anwalt zu holen, was Sie ja auch gemacht haben. So sollten Sie nun auch auf der richitgen Seite sein und ich wünsche viel Erfolg! Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Danke!
Die Heizungsarbeiten haben dann prompt am Samstag begonnen, im Bad hängt ein unangeschlossener Heizkörper (habe bis jetzt nur einen Heizlüfter) und in den anderen Räumen wurden schon Löcher gebohrt. Trotzdem bin ich froh, eine Mängelanzeige gemacht zu haben, denn ich habe eigentlich damit gerechnet, dass jetzt praktisch jeden Tag daran gearbeitet wird, aber so wie es aussieht, nur am Samstag.. bin mal gespannt, ob jemand diesen Samstag kommt. Aber wenn es so ist, kein Wunder, dass der Heizungseinbau 4 Wochen lang dauert. |
#5
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
tja, seit diesen einen Samstag war keiner mehr da. Dann waren wieder neue Fenster aktuell, aber der Mitarbeiter vom Handwerker ist krank und deswegen geht das auch nicht.
Falls es mal zum Fenstereinbau kommt, werde ich denen aber sagen, dass sie nur diese Fenster ausbauen, welche sie an dem Tag auch einbauen können, ich sehe mich schon, ohne Fenster hier sitzen! Ich habe noch eine Frage zur Mietminderung. Die buchen bei mir das automatisch vom Konto ab. Muss ich dann der Bank sagen, dass sie das unterbinden und ich denen das dann per Dauerauftrag selbst überweise? Sorry für die doofe Frage, aber ich hoffe ja irgendwie noch drauf, dass die selbstständig nur 50% Nettokaltmiete abbuchen und ich mir die Arbeit sparen kann. Kann ich die entstandenen Mehr-Kosten für den Radiator noch geltend machen? Ich gehe mal stark davon aus, dass ich Strom wieder nachzahlen muss und das sehe ich echt nicht ein. |
#6
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Zitat:
soweit ich weiß, kannst du den Dauerauftrag von deiner Bank problemlos unterbinden lassen (ich hoffe die Antwort kommt noch rechtzeitig...). Für alles andere kann ich dir leider keine Tipps/Infos geben, bin leider auch nur ahnungsloser Mieter :-) Viel Glück! Philipp |
#7
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Zitat:
danke für deine Antwort. Also ich hab gleich meiner Bank eine Nachricht geschrieben und die meinte, ich muss das bei der WBG widerrufen und ich könnte von Seiten der Bank nur das Geld wieder zurückbuchen lassen (ich glaub bis 8 Wochen). Habe dann gleich mit meinem Zuständigen bei der WBG telefoniert und der hat diese Einzugsermächtigung dann widerrufen und ich überweise den nächsten Monat erstmal selbst die geminderte Miete. |
#8
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AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Eine Bemerkung möchte ich noch zum Beginn der Mietminderung machen.
Da die Mietminderung per Gesetz eintritt (§ 536 BGB > § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) ist eine Fristsetzung/Wartezeit oder ähnliches nicht erforderlich. Mit dem Datum der Mängelanzeige setzt die Minderung ein! |
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Stichworte |
heizpflicht, heizung, mietminderung |
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