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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag
Hallo
ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung (Bungalow, alleinige Nutzung). Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben. Nun meine Frage: Der Vermieter wollte vor Einzug noch die Fassade dämmen und einen Windfang vor der Tür anbringen. Dies ist leider noch nicht geschehen, da er noch keine Zeit hatte. Wenn ich jetzt einziehe und die arbeiten dann gemacht werden, kann er dann die Miete erhöhen??? Ich habe mir gedacht, daß ich bei der Übergabe ein Mängelprotokoll aufnehme und unter "Noch auszuführende Arbeiten" diese Punkte aufnehme. ODER??? Die Miete liegt jetzt schon über den üblichen Mietspiegel! Gruss Maus |
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#2
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AW: Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag
Hallo Maus,
du solltest wie von dir vorgeschlagen eine Anlage zum Mietvertrag erstellen mit dem auch von dir oben genannten Titel. Darin solltest du die noch auszuführenden Arbeiten aufführen, wie am Tag xx.xx.2009 besprochen. Eine Mieterhöhung darf daraus nicht resultieren, da so wie ich den Sachverhalt verstehe, die Maßnahmen ja zur Unterschrift des Mietvertrags beigeholfen haben und bereits vorher vereinbart wurden. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag
Ja danke, so mach ich das. Hoffentlich unterschreibt er das auch
LG Maus |
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