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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Hallo zusammen,
ich bin im Dezember 2012 in ein kleines 3 Zimmer Häuschen gezogen in dem die Dusche absolut schmuddelig und vollkommen unbenutzbar war, eine Badewanne oder andere Möglichkeit habe ich hier im Haus leider nicht. Ich musste deshalb auswärts Duchen und hatte deshalb diverse extra Kosten. Nun, ich habe dem Vermieter angeboten das Badezimmer zu sanieren, denn ich habe beruflich damit zu tun und dachte das wäre in maximal einer Woche erledigt, denn er bezahlt ja das Material. Dass ich das Badezimmer saniere hat er auch in den Mietvertrag miteingetragen. Nun hat mein Vermieter allerdings das Material nur sporadisch vorbeigebracht und sich zwischendrin wochenlang nicht sehen lassen, somit konnte ich dann endlich Anfang März 2012 weiter machen mit dem Badezimmer. Das Material ist also seit Anfang März 2013 komplett hier. Zum Beweis habe ich das Badezimmer im anfänglichen Zustand und auch im Detail fotografiert. Nun hätte ich gerne gewusst wieviel ich die Miete rückwirkend mindern kann. Im Internet habe ich viel gelesen und kam auf das hier: Funktioniert die einzige Dusche bzw. Badewanne in der Wohnung nicht, ist eine Mietminderung von 30% zulässig (Urteil AG Köln, aus WM 1998, S. 690) Ist das so in Ordnung? Bitte um schnelle Hilfe Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Peacy (11.04.2013 um 22:00 Uhr) |
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#2
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Sie haben ein kleines Häuschen in dem Zustand angemietet, in dem es sich bei Unterschrift unter dem Vertrag befand. Da ist die Höhe der Mietminderung auf 0% festgelegt.
Mietminderungen sind nur möglich, wenn sich Mängel während der Mietsache zeigen. |
#3
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Nun ja, das habe ich wohl. Es kann aber dennoch nicht rechtens sein, dass mein Vermieter der Vereinbarung nicht richtig nachkommt, mir das Material sporadisch vorbei bringt und ich deswegen 3 Monate nicht duschen kann.
Das bedeutet also, wenn er dazu noch länger gebraucht hätte, müsste ich dennoch die volle Miete bezahlen und das ist rechtlich in Ordnung? Es war am Anfang des Mietbeginns die Rede von Dezember 2012 und nicht von März 2013. (das hatte ich vergessen zu erwähnen) Also ich fühle mich hintergangen und ausgenutzt! Geändert von Peacy (13.04.2013 um 00:25 Uhr) |
#4
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Zitat:
Wichtig sind aber noch 2 Dinge: 1. Der Mieter ist für die Minderung beweispflichtig 2. Hier kann keine Rechtsberatung stattfinden |
#5
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
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#6
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Dieser Hinweis
Zitat:
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#7
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Zitat:
Ich sehe nur, dass der Mieter mit offenen Augen ein Häuschen angemietet hat, in dem die Dusche nicht genutzt werden kann. |
#8
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Zitat:
Der Mieter hat mit der Zusicherung von Reparatur- oder Instandsetzungsaufgaben angemietet. Der Vermieter ist hier nicht der Vereinbarung nachgekommen. |
#9
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
Ich danke für die schnellen Antworten, werde mal schauen was der Mieterschutzbund dazu sagt, ich bin mit meinem Latein am Ende.
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#10
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AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche
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Stichworte |
badewanne, badezimmer, dusche, mietminderung, mängel |
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