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Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.04.2013, 21:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2013
Beiträge: 3
Standard Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Hallo zusammen,

ich bin im Dezember 2012 in ein kleines 3 Zimmer Häuschen gezogen in dem die Dusche absolut schmuddelig und vollkommen unbenutzbar war, eine Badewanne oder andere Möglichkeit habe ich hier im Haus leider nicht. Ich musste deshalb auswärts Duchen und hatte deshalb diverse extra Kosten. Nun, ich habe dem Vermieter angeboten das Badezimmer zu sanieren, denn ich habe beruflich damit zu tun und dachte das wäre in maximal einer Woche erledigt, denn er bezahlt ja das Material. Dass ich das Badezimmer saniere hat er auch in den Mietvertrag miteingetragen.
Nun hat mein Vermieter allerdings das Material nur sporadisch vorbeigebracht und sich zwischendrin wochenlang nicht sehen lassen, somit konnte ich dann endlich Anfang März 2012 weiter machen mit dem Badezimmer. Das Material ist also seit Anfang März 2013 komplett hier.

Zum Beweis habe ich das Badezimmer im anfänglichen Zustand und auch im Detail fotografiert.

Nun hätte ich gerne gewusst wieviel ich die Miete rückwirkend mindern kann. Im Internet habe ich viel gelesen und kam auf das hier:
Funktioniert die einzige Dusche bzw. Badewanne in der Wohnung nicht, ist eine Mietminderung von 30% zulässig (Urteil AG Köln, aus WM 1998, S. 690)

Ist das so in Ordnung?

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Geändert von Peacy (11.04.2013 um 22:00 Uhr)
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  #2  
Alt 12.04.2013, 18:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Sie haben ein kleines Häuschen in dem Zustand angemietet, in dem es sich bei Unterschrift unter dem Vertrag befand. Da ist die Höhe der Mietminderung auf 0% festgelegt.

Mietminderungen sind nur möglich, wenn sich Mängel während der Mietsache zeigen.
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  #3  
Alt 13.04.2013, 00:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Nun ja, das habe ich wohl. Es kann aber dennoch nicht rechtens sein, dass mein Vermieter der Vereinbarung nicht richtig nachkommt, mir das Material sporadisch vorbei bringt und ich deswegen 3 Monate nicht duschen kann.

Das bedeutet also, wenn er dazu noch länger gebraucht hätte, müsste ich dennoch die volle Miete bezahlen und das ist rechtlich in Ordnung?
Es war am Anfang des Mietbeginns die Rede von Dezember 2012 und nicht von März 2013. (das hatte ich vergessen zu erwähnen)

Also ich fühle mich hintergangen und ausgenutzt!

Geändert von Peacy (13.04.2013 um 00:25 Uhr)
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  #4  
Alt 13.04.2013, 07:51
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Zitat:
Es war am Anfang des Mietbeginns die Rede von Dezember 2012 und nicht von März 2013. (das hatte ich vergessen zu erwähnen)
Wenn eine solche terminliche Absprache beweisbar wäre, dann könnte man auch rückwirkend die Miete mindern.

Wichtig sind aber noch 2 Dinge:

1. Der Mieter ist für die Minderung beweispflichtig

2. Hier kann keine Rechtsberatung stattfinden
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.04.2013, 08:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Zitat:
Zum Beweis habe ich das Badezimmer im anfänglichen Zustand und auch im Detail fotografiert.
Und das zeigt, dass Sie von Anfang an um den Zustand des Badezimmers/der Dusche wussten. Demnach kein Minderungsgrund.

Zitat:
Es war am Anfang des Mietbeginns die Rede von Dezember 2012 und nicht von März 2013.
Und dieser Termin ist im Mietvertrag festgehalten? Sie hätten da die Möglichkeit gehabt, eine Minderung der Miete bis zur Fertigstellung durchzusetzen. Das haben Sie versäumt.

Zitat:
Also ich fühle mich hintergangen und ausgenutzt!
Gefühle sind aber im Mietrecht nicht vorgesehen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.04.2013, 09:30
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Dieser Hinweis
Zitat:
...denn er bezahlt ja das Material. Dass ich das Badezimmer saniere hat er auch in den Mietvertrag miteingetragen.
sagt doch, dass es eine vom Vermieter nicht eingehaltene Vereinbarung gegeben hat.
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  #7  
Alt 13.04.2013, 10:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Zitat:
dass es eine vom Vermieter nicht eingehaltene Vereinbarung gegeben hat.
@Sange: Wo haben Sie denn gelesen, dass bei nicht fristgemäßer Lieferung des Materials, die Miete gemindert werden kann?

Ich sehe nur, dass der Mieter mit offenen Augen ein Häuschen angemietet hat, in dem die Dusche nicht genutzt werden kann.
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  #8  
Alt 13.04.2013, 11:08
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
@Sange: Wo haben Sie denn gelesen, dass bei nicht fristgemäßer Lieferung des Materials, die Miete gemindert werden kann?

Ich sehe nur, dass der Mieter mit offenen Augen ein Häuschen angemietet hat, in dem die Dusche nicht genutzt werden kann.
M.E. stellt sich doch diese Frage gar nicht.

Der Mieter hat mit der Zusicherung von Reparatur- oder Instandsetzungsaufgaben angemietet. Der Vermieter ist hier nicht der Vereinbarung nachgekommen.
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  #9  
Alt 13.04.2013, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

Ich danke für die schnellen Antworten, werde mal schauen was der Mieterschutzbund dazu sagt, ich bin mit meinem Latein am Ende.
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  #10  
Alt 17.04.2013, 22:25
Benutzerbild von Recht-Einfach
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Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung - 3 Monate keine Dusche

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badewanne, badezimmer, dusche, mietminderung, mängel


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