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Kosten nach Brandfall

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.11.2011, 16:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 4
Standard Kosten nach Brandfall

Hallo zusammen,
hier meine Frage: Nach einem Brand im Keller unseres Mehrfamilienhauses wurde der gesamte Keller geräumt und saniert. Nun sollen die Mieter die Kosten für die Arbeiten anteilig übernehmen. Muss ich das, obwohl ich überhaupt nichts mit dem Brand zu tun habe? Müsste nicht die Gebäudeversicherung des Eigentümers haften? Würde mich über konstruktive Infos freuen!



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  #2  
Alt 08.11.2011, 17:53
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Kosten nach Brandfall

hallo

bei zum beispiel: nachweisbarer brandstiftung bezahlt keine versicherung. die kosten fallen dann immer auf die gemeinschaft zurück.
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  #3  
Alt 08.11.2011, 20:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kosten nach Brandfall

Ihr Vermieter scheint ein Schlitzohr zu sein. Die Mieter haben mit der Renovierung des Kellers nicht am Hut, das ist und bleibt Sache des Vermieters. Sollten Mieter durch den Brand Verlust an Dingen erlitten haben, die im Keller gelagert waren, ist das Sache der Hausratversicherung.
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  #4  
Alt 09.11.2011, 10:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kosten nach Brandfall

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ihr Vermieter scheint ein Schlitzohr zu sein. Die Mieter haben mit der Renovierung des Kellers nicht am Hut, das ist und bleibt Sache des Vermieters. Sollten Mieter durch den Brand Verlust an Dingen erlitten haben, die im Keller gelagert waren, ist das Sache der Hausratversicherung.
Danke, Regenmacher! Meinen Sie, das gilt auch für den Fall nachgewiesener Brandstiftung?
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  #5  
Alt 10.11.2011, 15:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kosten nach Brandfall

Hallo,

sollte eine Brandstiftung wirklich nachgewiesen werden, wird der Brandstifter haftbar gemacht.
Es kann ja zum Beispiel Versicherungsbetrug ein Motiv sein ...

Ich will mal hoffen, dass kein Verdacht in dieser Richtung vorliegt, dass ein Vorsatz gegeben ist.


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  #6  
Alt 11.11.2011, 09:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kosten nach Brandfall

@ Recht-Einfach:
Danke für die Antwort! Brandstiftung wurde polizeilich festgestellt! LG
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 12.11.2011, 13:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kosten nach Brandfall

Dann erschöpft sich hier leider mein Wissen zu diesem Sachverhalt.

Wenn Sie jedoch gerne eine rechtsichere Antwort haben möchten, kann ich Ihnen unsere günstige Rechtsberatung fdür Mietrecht online empfehlen:
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  #8  
Alt 12.11.2011, 16:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kosten nach Brandfall

Zitat:
Brandstiftung wurde polizeilich festgestellt! LG
Ja und? Egal wer den Brand gelegt hat, entweder ist der Brandstifter haftbar zu machen, oder aber die Versicherung, die der Vermieter/Eigentümer zu diesem Zweck abgeschlossen hat, reguliert den Schaden.

Für Ihre Reichtümer, die Sie im Keller aufbewahrt haben, ist dann Ihre Hausratversicherung zuständig.
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  #9  
Alt 13.11.2011, 12:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kosten nach Brandfall

nochmals danke für Ihre Antwort! werde zur Sicherheit den Mieterverein kontaktieren! LG
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Antwort

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Stichworte
brand, brandstiftung, feuer, keller, renovierung, versicherung


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