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Vermeiter will neuen Mietvertrag

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 08.10.2013, 00:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2013
Beiträge: 1
Unglücklich Vermeiter will neuen Mietvertrag

Hallo,

Ich bin leider so garnicht vom Fach und hab ein Proble mit meinem Vermieter.

Ich bin vor ca 1,5 Jahren in meine Whg eingezogen. Eigentlich war der einzug mit meinem damaligen Freund geplant aber der konnte dann recht spontan doch nicht mit nach Berlin ziehen bzw wollte später nachkommen. Als ich meinem Vermieter gesagt hab dass übergangsweise dafür dann eine Freundin bei mir wohnt, meine er es wäre im egal, die Whg ist mit ca 70 qm für bis zu 3 Leuten zugelassen und er möchte einfach pünktlich seine miete. Nach 2 Monaten musste die Freundin spontan ausziehen und ich brauchte dringend jemanden der mit mir in dieser 2,5 Zimmerwhg wohnen konnte. Mein freund konnte immer noch nicht nach Berlin und ich habe das eine Zimmer übergangsweise kurzzeitig über das Internet vermietet. Ich habe nicht darüber nachgedacht meinem Vermieter bescheid zu sagen bzw zu fragen weil der immer so locker und entspannt war und er ja auch gesagt hatte es wäre ihm egal so lange er pünktlich seine miete bekommt. dann hatte ich 7 monate einen Mitbewohner der bei mir zur Untermiete gewohnt hat. Mit meinem Fruend war ich nicht mehr zusammen. Jetzt habe ich ein Einschreiben von der Frau meines Vermieters bekommen (sie ist scheinbar für die Verwaltung zuständig), in dem steht dass ich das untervermieten sofor unterlassen soll. Da mein Mitbewohner sowieso grade zurück in die Schweiz gegangen ist, habe ich natürlich das Zimmer nicht weiter untervermietet und auch das Inserat gleich aus dem Netz genommen. Aber natürlich kann ich mir als Studentin auf dauer keine 70 qm große 2,5 Zimmerwhg leisten. Die Frau des Vermieters möchte jetzt, dass ich mir einen mitbewohner suche und wir einen neuen mietvertrag zu 3. machen. es soll auch von dem anderen mieter eine schufaauskunft, eine gehaltsbescheinigung der drei letzten gehälter bzw.eine bürgschaft mit gehaltsbescheinigung des bürgen,und eine bescheinigung der letzten wohnung, das die miete immer pünklich gezahlt wurde vorgelegt werden. ich möchte aber gerne hauptmieterin bleiben.
1. habe ich viel in die whg investiert und würde gerne weiterhin selber über die whg entscheiden.
2. befürchte ich natürlich dass die miete teurer wird.
außerdem hat die frau des vermieters heute noch eine email geschickt, dass ich trotz aufforderung die untervermietung zu unterlassen das zimmer weiterhin untervermiete. meine nachbarn sind rentner und beobachten den ganzen tag alle leute bei uns im haus und schreiben dann briefe an den vermieter... da ich letzte woche erst von einem befreundeten pärchen und dann von einer freundin besuch hatte die beide jeweils eine nacht geblieben sind, da sie beide nicht aus berlin kommen, gehe ich davon aus dass meine nachbarn das beobachtet haben müssen.

ich weiß dass ich ein berechtigtes interesse an einem untermieter bei meinem vermieter anmelden kann und der vermieter mir auch einen untermieter genemigen muss. trotzdem weiß ich nicht wie es rechtlich für mich aussieht, da ich ja einmal ohne diese erlaubnis und scheinbar zum ärger meiner vermieter das zimmer untervermietet habe. allerdings dies nach der ersten aufforderung sofort unterlassen hab.

ich bin super dankbar für jegliche hilfe



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  #2  
Alt 08.10.2013, 06:08
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: vermeiter will neuen mietvertrag

Sie liegen mit dem "berechtigten Interesse" m.M.n. völlig richtig. Mehr dazu in den Links.

Die vorherige "unerlaubte" Untervermietung dürfte keinerlei Auswirkungen haben, da Sie ja der Abmahnung des Vermieters nachgekommen sind.

Wie oft und wie lange Sie Besuch empfangen ist allein Ihre Entscheidung. Da sind 6-8 Wochen am Stück rechtlich möglich.
Wenn die Vermieterin aufmuckt, dann muss sie etwas beweisen.

Vertragspartner sind Hauptmieter und Untermieter. Der Vermieter hat hier nichts zu suchen.
Unter welchen Bedingungen der Hauptmieter untervermietet, ist allein seine Angelegenheit.

Für einen neuen Mietvertrag gibt es offensichtlich keine Veranlassung.
Und eine Vermieterkündigung könnte nur mit einem entsprechend beweisbaren und gesetzlichen Kündigungsgrund möglich sein.

Untermiete*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

Alles zur Untermiete (Gebrauchsüberlassung an Dritte)

Gefunden habe ich auch noch diesen Paragrafen:

Zitat:
§ 553 BGB
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Antwort

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Stichworte
besuch, bürgschaft, einschreiben, einzug, hauptmieter, mitbewohner, untermieter, untervermietung, wohngemeinschaft


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