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Mieterhöung oder alten Mietvertrag aufheben und neuen erstellen

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.08.2011, 17:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 2
Standard Mieterhöung oder alten Mietvertrag aufheben und neuen erstellen

Guten Tag,

ich habe ein folgendes Fall:
Vor kurzem habe ich eine 3 Zimmer Wohnung gekauft und möchte diese an meine Mutter vermieten, was auch kein Problem ist. Doch es dreht sich hier um die Mietkosten was ein kleines Problem bereitet.

Wäre es möglich einen Mietvertrag für die Neubauwohnung mit einer Miethöhe von ca. 300€ zu erstellen und nach einem Monat die Miete auf 450 oder mehr zu erhöhen. Meine Mutter wäre damit natürlich einverstanden, leider weiß ich nur nicht ob es rechtlich alles so in Ordnung wäre?

Darf ich nach paar Wochen eine Mieterhöhung „Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete“ an meine Mutter senden, die ab nächsten Monat Rechtsgültig sein sollte?

Darf man den Mietvertrag auflösen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind und sofort einen neuen erstellen mit höhere Miete?
Oder haben Sie vielleicht noch einen besseren und unproblematischen Vorschlag wie ich die Miete schnellst möglich wieder erhöhen könnte, wenn beide Parteien damit einverstanden sind?

Der Grund ist der, wenn die Mietkosten unterhalb von 300€ gehalten werden, dann werden die gesamten Umzugskosten für meine Mutter übernommen.
Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Anton



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  #2  
Alt 02.08.2011, 18:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöung oder alten Mietvertrag aufheben und neuen erstellen

Ich denke, dass Sie in einem Forum für Mietrecht keine Antwort erhalten, wie Sie wen auch immer behumpsen (http://tinyurl.com/3vwdsgq) können.
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  #3  
Alt 02.08.2011, 19:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöung oder alten Mietvertrag aufheben und neuen erstellen

Hallo Anton,

ich nehme mal an, dass dort ein Sozialamt im Hintergrund für die Umzugskosten sorgen soll.

Natürlich können Sie einen Mietvertrag schließen, diesen dann mit einem Aufhebungsvertrag auflösen und einen neuen Vertrag schließen. Sie sollten bei sowas aber immer aufpassen. Denn Ämter vertehen hier keinen Spaß, was die Hinterziehung von Leistungen angeht.

Deshalb würde ich Ihnen von diesem Auf und Ab abraten wollen.


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  #4  
Alt 03.08.2011, 08:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Mieterhöung oder alten Mietvertrag aufheben und neuen erstellen

Vielen Dank für Eure Mitteilungen
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