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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Nachmieter - Maler Arbeiten?
Hallo
Teil 1) Also, ich habe eine Nachmieter-gesucht-Anzeige gelessen und habe die Wohnung angeschaut. Der Mieter teilt mir die Tel Nr von Hausverwaltung nur wenn ich die Wohung selbt malern nach seinen Auszug. Der Mieter hat Pflicht die Wohnung in gutem Zustand zuruck geben (als er genommen hat). Da ich die Wohnung sehr gerne haben, habe ich ich schriftlich zugesagt dass ich die Renovierung/Malern übernimmt . Dannach habe ich die Hausverwaltung Kontakt bekommen Teil 2) Gestern ich habe die Hausverwaltung meine Interesse auf die Wohnung geäussert. Ich habe dann rausgefunden dass Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler. Naturlich verlangt er Provision weil er die Wohnung auch eine Anzeigen schon geschrieben hat. Er gibts mir die Wohnung / Vetrag nicht wenn ich die Provision nicht zahlen. Und ich habe auch rausgefunden dass die Wohnung ist schon gekündigt worden; bis ende Juli 2012. Der Mieter sucht Nachmieter ab 01.08 (hintergrund Motivation ist nur dass er die Wohnung nicht malern möchtet) Teil 3) Ich habe entschieden die Provision zu zahlen und werden die Vertrag diese Woche noch bekommen. Ich habe auch entschieden die Schriflicher Malerein-Absprache (Vertrag) mit dem Mieter zu austreichen. Also meine Frage ist 1. Ist die Schriflicher-Absprache (Vertrag) mit der Mieter überhaupt gültig?. Die WOhnung ist doch ab 1st August frei und ich werde die Wohnung nur nehmen ab 1st August. Nachmieter in dieser Sinne ist doch nicht Nachmieter oder? 2. Musse ich Schriflich malerei-Absprache wiedersprechen? danke für euere Info. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von tigervonmalaysia (10.05.2012 um 10:57 Uhr) |
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#2
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
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Lesen Sie hier weiter: Wohnungsmakler - Hausverwalter makeln gratis - Meldung - Stiftung Warentest |
#3
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Zitat:
Der Hausverwalter gibts mir den Vertrag gar nicht wenn ich die Provision nicht zahlen will. Einfach so. Da ich so gerne die WOhnung nehmen...musse ich zusagen oder? Oder es gibt noch anderes weg wo ich die Wohnung bekommen und gleichzeitig Provision nicht zahlen musst |
#4
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Sie haben nun drei Möglichkeiten:
1. Sie teilen dem Vermieter mit, dass sein Angebot rechtswidrig ist Dieser wird klein beigeben und Ihnen die Wohnung ohne Makler Provision überlassen oder versuchen jemand anderen dummen zu suchen, was möglicherweise wahrscheinlicher sit. 2. Sie nehmen das Angebot an Hierbei haben Sie jedoch keinen Rückzahlungsanspruch auf die Provision, wie Sie in oben angegebenen Link gelesen haben sollten. 3. Sie suchen sich eine andere Wohnung - möglichst provisionsfrei Viel Erfolg wünscht Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Hallo Regenmacher
Zitat:
ich habe kein Anwaltversicherung und habe angst was schlimmer passiert. Was sollte ich tun? |
#6
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
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#7
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Danke, ich werde einfach warten bis meinen Einzug in dei neue Wohnung.
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#8
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Hallo
Der Vormieter hat wieder eine Post geschrieben . Hat jemmand vielliecht Urteil / recht Klausel dass ich der Vormieter wieder zuruck schreiben kann??? danke |
#9
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AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?
Spätestens jetzt ist ein Forum überfordert. Sie sollten den Schriftverkehr einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Erst bei Kenntnis des Briefes Ihres Vormieters könnte entsprechend geantwortet werden.
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Stichworte |
makler, maklerprovision, maler, provision |
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