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Nachmieter - Maler Arbeiten?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.05.2012, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 7
Standard Nachmieter - Maler Arbeiten?

Hallo
Teil 1) Also, ich habe eine Nachmieter-gesucht-Anzeige gelessen und habe die Wohnung angeschaut. Der Mieter teilt mir die Tel Nr von Hausverwaltung nur wenn ich die Wohung selbt malern nach seinen Auszug. Der Mieter hat Pflicht die Wohnung in gutem Zustand zuruck geben (als er genommen hat). Da ich die Wohnung sehr gerne haben, habe ich ich schriftlich zugesagt dass ich die Renovierung/Malern übernimmt . Dannach habe ich die Hausverwaltung Kontakt bekommen

Teil 2) Gestern ich habe die Hausverwaltung meine Interesse auf die Wohnung geäussert. Ich habe dann rausgefunden dass Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler. Naturlich verlangt er Provision weil er die Wohnung auch eine Anzeigen schon geschrieben hat. Er gibts mir die Wohnung / Vetrag nicht wenn ich die Provision nicht zahlen. Und ich habe auch rausgefunden dass die Wohnung ist schon gekündigt worden; bis ende Juli 2012. Der Mieter sucht Nachmieter ab 01.08 (hintergrund Motivation ist nur dass er die Wohnung nicht malern möchtet)

Teil 3) Ich habe entschieden die Provision zu zahlen und werden die Vertrag diese Woche noch bekommen. Ich habe auch entschieden die Schriflicher Malerein-Absprache (Vertrag) mit dem Mieter zu austreichen.

Also meine Frage ist
1. Ist die Schriflicher-Absprache (Vertrag) mit der Mieter überhaupt gültig?. Die WOhnung ist doch ab 1st August frei und ich werde die Wohnung nur nehmen ab 1st August. Nachmieter in dieser Sinne ist doch nicht Nachmieter oder?

2. Musse ich Schriflich malerei-Absprache wiedersprechen?

danke für euere Info.



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Geändert von tigervonmalaysia (10.05.2012 um 10:57 Uhr)
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  #2  
Alt 10.05.2012, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Zitat:
1. Ist die Schriflicher-Absprache (Vertrag) mit der Mieter überhaupt gültig?. Die WOhnung ist doch ab 1st August frei und ich werde die Wohnung nur nehmen ab 1st August. Nachmieter in dieser Sinne ist doch nicht Nachmieter oder?
Sie können mit dem Nochmieter keinen gültigen Vertrag vereinbaren, der die Wohnung betrifft. Nur der Vermieter Kann den Mieter von der Pflicht zur Renovierung befreien, auch wenn Sie die Arbeiten übernehmen wollen.

Zitat:
2. Musse ich Schriflich malerei-Absprache wiedersprechen?
Das können sie machen.

Zitat:
Ich habe dann rausgefunden dass Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler. Naturlich verlangt er Provision weil er die Wohnung auch eine Anzeigen schon geschrieben hat.
Eine Hausverwaltung darf für die von ihr verwalteten Wohnungen keine Provision verlangen.

Lesen Sie hier weiter: Wohnungsmakler - Hausverwalter makeln gratis - Meldung - Stiftung Warentest
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  #3  
Alt 10.05.2012, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie können mit dem Nochmieter keinen gültigen Vertrag vereinbaren, der die Wohnung betrifft. Nur der Vermieter Kann den Mieter von der Pflicht zur Renovierung befreien, auch wenn Sie die Arbeiten übernehmen wollen.



Das können sie machen.



Eine Hausverwaltung darf für die von ihr verwalteten Wohnungen keine Provision verlangen.

Lesen Sie hier weiter: Wohnungsmakler - Hausverwalter makeln gratis - Meldung - Stiftung Warentest
Danke für die Kommentar

Der Hausverwalter gibts mir den Vertrag gar nicht wenn ich die Provision nicht zahlen will. Einfach so. Da ich so gerne die WOhnung nehmen...musse ich zusagen oder? Oder es gibt noch anderes weg wo ich die Wohnung bekommen und gleichzeitig Provision nicht zahlen musst
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  #4  
Alt 10.05.2012, 23:57
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Sie haben nun drei Möglichkeiten:

1. Sie teilen dem Vermieter mit, dass sein Angebot rechtswidrig ist
Dieser wird klein beigeben und Ihnen die Wohnung ohne Makler Provision überlassen oder versuchen jemand anderen dummen zu suchen, was möglicherweise wahrscheinlicher sit.

2. Sie nehmen das Angebot an
Hierbei haben Sie jedoch keinen Rückzahlungsanspruch auf die Provision, wie Sie in oben angegebenen Link gelesen haben sollten.

3. Sie suchen sich eine andere Wohnung - möglichst provisionsfrei


Viel Erfolg wünscht Mietrecht Einfach
__________________

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  #5  
Alt 23.05.2012, 15:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Hallo Regenmacher
Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie können mit dem Nochmieter keinen gültigen Vertrag vereinbaren, der die Wohnung betrifft. Nur der Vermieter Kann den Mieter von der Pflicht zur Renovierung befreien, auch wenn Sie die Arbeiten übernehmen wollen.
Heute habe ich einen Brieft von Nochmieter erhalten (mit einschreiben) und der Nochmieter fordert dass ich die Wohnung malern. Wenn ich den Vertrag nicht einhalten, droht er mich mit Anwalt . Er hat geschrieben dass wenn ich von den Vertrag befreien will, musse ich xx€ zahlen.

ich habe kein Anwaltversicherung und habe angst was schlimmer passiert. Was sollte ich tun?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.05.2012, 17:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Zitat:
Was sollte ich tun?
Nichts! Der Mensch will Ihnen Angst einjagen, weil er meint, er könne es mit einem Ausländer machen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.05.2012, 18:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Danke, ich werde einfach warten bis meinen Einzug in dei neue Wohnung.
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  #8  
Alt 04.07.2012, 23:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 7
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Hallo
Der Vormieter hat wieder eine Post geschrieben . Hat jemmand vielliecht Urteil / recht Klausel dass ich der Vormieter wieder zuruck schreiben kann???

danke
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  #9  
Alt 08.07.2012, 11:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Spätestens jetzt ist ein Forum überfordert. Sie sollten den Schriftverkehr einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Erst bei Kenntnis des Briefes Ihres Vormieters könnte entsprechend geantwortet werden.
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Stichworte
makler, maklerprovision, maler, provision


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