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Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.05.2012, 18:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2012
Beiträge: 3
Standard Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Vor 2 Wochen wurden bei uns im Haus die Anschlussbuchensen für TV umgebaut. Ich dachte von mir aus, im Haus geht ja sowieso nix.
So nun kam am Donnerstag danach ein Schreiben das ich jeden Monat 4 Euro bezahlen soll, weil zwecks Digital-TV ne neues Hausanlage gemietet wurden sei und das nun umgelegt werde.
Seit dem ich hier eingezogen bin, gabs nie eine funktionierende Hausanlage und ich wohne nun 5,5 Jahre hier und jeder in den 3 Häusern guckt über eine eigene Sat-Anlage. Nicht mal eine Vorinformation gab es. Wieso soll ich also nochmal Geld für was zahlen was ich nicht nutze und auch nicht notwendig gewesen wäre?
Im Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung zu einer TV-Anlage nur eine allgemeinen Eintrag "Kosten für Antennenanlage" nach Betriebskostenverordnung.
Wie ist die Lage, muss ich zahlen?



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  #2  
Alt 01.05.2012, 19:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Zitat:
TV-Anlage nur eine allgemeinen Eintrag "Kosten für Antennenanlage" nach Betriebskostenverordnung.
Dann sind die Kosten der Anlage auch umlegbar und Ihr Vermieter ist in der Pflicht, den Fernsehempfang darüber zu gewährleisten.
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  #3  
Alt 02.05.2012, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Ich hab die Wohnung aber ohne funktionierende Anlage übernommen und auch keine Vereinbarung über die Nutzung einer Gemeinschaftsantennenanlage.

Diese war also bis vor kurzen funktionell nicht existent und man ist mit dem mündlichen Hinweis eingezogen, das man sich eine SAT-Anlage anschaffen könne.
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  #4  
Alt 02.05.2012, 15:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Zitat:
Diese war also bis vor kurzen funktionell nicht existent und man ist mit dem mündlichen Hinweis eingezogen, das man sich eine SAT-Anlage anschaffen könne.
Laut (schriftlichem) Mietvertrag ist aber vereinbart, dass die Kosten einer SAT-Verteilanlage umlagefähig sind. Was glauben Sie, hat mehr Gewicht?

Sie können ja die Zahlung verweigern, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung fällig ist. Und wundern Sie sich nicht, wenn auch die private SAT-Schüssel demontiert werden muss, wenn sie als störend empfunden wird.
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  #5  
Alt 02.05.2012, 17:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Dann müssen aber 24 Wohnungen ihre Schüsseln demontieren, weil hier niemand ne funktionierende Hausanlage hatte.

Muß denn nicht die Nutzung der Hausanlage erstmal vereinbart sein?
Im Mietvertragstehen auch allgemein Kosten für einen Lift und es gibt keinen.
Außerdem hat er mich ja auch nicht informiert das etwas neues aufgebaut wird.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.05.2012, 17:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Hausanlage bezahlen obwohl SAT seit 5,5 Jahren

Zitat:
allgemein Kosten für einen Lift und es gibt keinen.
Das ist vorausschauend. Wenn ein Lift eingebaut würde, könnte der Vermieter die Kosten für den Betrieb und die Wartung umlegen.

Zitat:
Dann müssen aber 24 Wohnungen ihre Schüsseln demontieren
Das ist richtig. Wenn diese 24 Schüsseln das Gesamtbild des Hauses stören, dann können sich die Mieter auch nicht dagegen wehren.
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Stichworte
antenne, fernsehen, satellitenanlage


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