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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Ersatzschlüssel
Hallo,
mein Problem ist folgendes: Ich bin Mieterin eines Mehrfamilienhauses und wohne alleine. Ich würde jetzt allerdings gerne meinem Freund einen Schlüssel für die Wohnung und dementsprechend gerne auch für die Haustür geben. Bei der Haustür gibt es allerdings eine schwierigkeit und zwar handelt es sich dabei um ein Sicherheitsschloss. Nachdem dies vom Schlüsseldienst festgestellt wurde, habe ich meinen Vermieter angerufen und um einen Ersatzschlüssel gebeten, mir wurde darauf hin gesagt das man die Nummer (oder Karte) suchen müsse und sich dann melden würde...natürlich kam nie ein Anruf zurück, also rief ich noch einmal an, dann wurde mir von der Sekretärin irgendwas erzählt das erst ein Handwerker (warum auch immer) raus kommen müsse usw.... Ich habe schon zich mal dort angerufen, nie war der Vermieter zu sprechen, angeblich würde ihm immer ein Zettel hingelegt werden damit er zurück ruft, aber nichts passiert! Heute habe ich einen Bekannten angerufen, der ebenfalls dort arbeitet und ihn gebeten den Vermieter mal auf meinen Schlüssel anzusprechen. Der bekannte rief mich irgendwann zurück und meinte der Vermieter hätte ihm folgenden Satz gesagt "Kann ich nicht, hab ich nicht, will ich nicht" damit sei das Thema für meinen Vermieter erledigt...Was kann ich nun also tun um einen Ersatzschlüssel für die Haustür zu bekommen? Stehen einem nicht drei Schlüssel zu? Meinen zweit Schlüssel haben meine Eltern, für den Fall das ich meinen mal vergessen sollte und ich möchte auch, dass es so bleibt, trotzdem möchte ich meinem Freund gerne ebenfalls einen Schlüssel geben. |
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#2
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AW: Ersatzschlüssel
Dass zu einer Wohnung generell 3 Schlüssel gehören ist mir neu. Die Zahl der auszuhändigen Schlüssel hängt nur von der Zahl der Mieter einer Wohnung ab.
Klar, haben Sie einen Anspruch auf einen dritten Schlüssel auf Ihre Kosten. Aber wenn Ihr Vermieter die Codekarte zu der Schließanlage verschlammt hat, oder nicht suchen will, müssten Sie Ihn verklagen. |
#3
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AW: Ersatzschlüssel
Hallo Jassy,
Hier einmal der Beitrag zum Thema Schlüssel: Schlüssel Mietrecht Demnach sind dem Mieter nur zwei Satz Schlüssel auszuhändigen, es sei denn, es gäbe noch weitere Familienmitglieder in der Wohnung. Wie der Fall geschildert ist, ist dies aber nicht der Fall und so besteht kein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf einen zusätzlichen Satz Schlüssel. Wie mein Vorredner bereits sagte: Wenn dann nur auf eigene Kosten - und selbst das wird schwierig, wenn es sich um ein Sicherheitsschloss handelt. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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