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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kaution einbehalten? Darf sie das?
Hallo liebe User,
ich habe ein Problem mit meiner Ex-Vermieterin. Ich bin nach 23 Monaten aus der Wohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde ganz normal an meinem Nachmieter übergeben. Habe Schönheitsreparaturen etc. gemacht und es gab nichts zu beanstanden. Im übrigen war meine Vermieterin bei der Übergabe nicht dabei. Ich habe den Schlüssel meinem Nachmieter gegeben und die Wohnung mit ihm angeschaut. Es war alles ok. Mein Freund und dessen Mutter waren auch dabei. Nach einer Woche rief ich dann meine Vermieterin an und fragte sie wie wir das mit der Kaution machen. Sie meinte sie würde mir einen Brief schicken. Worum es ging oder was sie damit meinte wusste ich nicht. Der Brief kam daraufhin und es war eine ca 4000 Euro Rechnung einer Renovierung von einer Wohnung die zwar im gleichen Haus ist, aber die ich nicht bewohnt hatte. Der Vermieterin gehören mehrere Wohnungen in dem Haus, ich glaube sogar alle 10. Auf jeden Fall stand in dem Brief ich müsste mich zeitanteilig an dieser Rechnung beteiligen, da ich im gleichen Haus gewohnt habe. Sie hat noch einen Paragraphen genannt, habe die Rechnung aber schon an einen befreundeten Anwalt gegeben und weiß ihn daher nicht mehr. Sie möchte "kulanterweise" nur die Kaution von mir einbehalten, sodass ich nicht die ganze Rechnung zahlen muss... Ist das gesetzlich richtig? Wieso muss ich mich zeitanteilig (also 23 Monate in meinem Fall) an einer Renovierung einer anderen Wohnung beteiligen? Habe im Mietvertrag nichts gefunden was darauf hinweisen könnte. Kann mir jemand helfen? Wäre sehr dankbar wenn ich einen Tipp bekommen könnte. Arbeite noch nicht lange und konnte mir durch Abitur, Studium noch nie richtig Rücklagen bilden und daher wäre das Geld ein großer finanzieller Rückschlag für mich. Danke für die Zeit zum Lesen und ein paar Ratschläge. Liebe Grüße, Weem |
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#2
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AW: Kaution einbehalten? Darf sie das?
Zitat:
Aber zu Ihrer Beruhigung sollten Sie hier weiterlesen: Recht : Mieter haften noch sechs Monate nach Auszug - Nachrichten Geld - DIE WELT |
#3
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AW: Kaution einbehalten? Darf sie das?
Ich möchte dazu noch bemerken, dass die Schilderung insgesamt für eine Beurteilung nicht ausreicht.
Wenn diese renovierte Wohnung nicht Bestandteil des Mietvertrages war, dann hätte dies auch mit der Kaution nichts zu tun und mit einer Beteiligung an Renovierungsarbeiten schon gar nicht. Wie @Regenmacher schon sagte, sollte man den bereits involvierten RA befragen. |
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Stichworte |
kaution, nachmieter, renovierung, schlüssel, schönheitsreparaturen, übergabe |
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