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#1
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Muss ich renovieren bei Auszug?
Hallo , ich wohne seit 9 Jahren in einer Wohnung und muss zum 1.4.12 ausziehen. Der Vermieter will , dass ich die Wohnung komplett renoviert ( Türen abschleifen und neu lackieren und streichen) übergeben soll. Mir wurde allerdings von mehreren Seiten gesagt , dass ich das nicht tun müsse , auch wenn es handschriftlich im Mietvertrag steht , da sich letztes Jahr die Gesetze geändert haben. Stimmt das ? Oder muss ich alles renovieren . Es ist noch hinzuzufügen , dass ich nachdem ich die Möbel aus der Wohnung entfernt habe , gesehen habe , dass im Schlafzimmer Schimmel zu finden ist.
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#2
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AW: Muss ich renovieren bei Auszug?
Zitat:
Bei 9 jähriger Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Wurde die eingehalten? Warum müssen Sie ausziehen, ist die Kündigung in Ordnung? |
#3
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AW: Muss ich renovieren bei Auszug?
Zitat:
Ob und in welchem Umfang Du bei Auszug renovieren mußt kommt auf den exakten Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung an. Eins nur vorab, sollte die Klausel in Deinem Vertrag wirksam sein, ist der tatsächliche Renovierungsbedarf, den man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen kann, entscheidend und nicht was der Vermieter "will". Geändert von anitari (29.03.2012 um 10:39 Uhr) Grund: Das Wörtchen "nicht" hinter natürlich vergessen |
#4
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AW: Muss ich renovieren bei Auszug?
Wenn die Wohnung noch in einem zumutbaren Zustand ist brauch man nicht zu renovieren. Es gibt soweit ich weiß seit 2-3 Jahren ein Gesetz wo man nicht mehr renovieren muß, das muß der Vermieter übernehmen. ( Du trägst aber einen kleinen Teil der Kosten mit )
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#5
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AW: Muss ich renovieren bei Auszug?
Zitat:
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Stichworte |
auszug, renovierung |
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