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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Guten Morgen,
Ich hätte da eine Frage zur einer Forderung meiner Vermietern. Der Sachverhalt sieht wie folgt aus: Mietebeginn 1.2.12 und es gab Probleme bei der Stromanmeldung da die Zählernummer bei den Stadtwerken nicht vorhanden war, war es nicht Möglich Strom anzumelden. Habe das dem Mann(der mit mir die Wohnung besichtigt hat und auch den Mietvertrag aufgesetzt hat "Unterschrift ist allerdings von der Frau") der Vermieterin mitgeteilt daraufhin habe ich anhand des Namens des Vormieters versucht an die Stromzählernummer zukommen auch vergebens. So nun wurde ein Neuer Stromzähler eingebaut und ich habe Mitte Januar 2013 den Zähler angemeldet. Doch nun fordert meine Vermieterin von mit 323 Euro für Strom. Es ist eine 1 Zimmer Wohnung die rein als Postadresse benutzt wird und jegliche Sicherung(bis auf Licht "3 Lampen!") unter Zeugen rausgedreht wurde. Momentane Stromkosten pro Monat 12 Euro(Zählergebühr). Die Rechnung der Stadtwerke richtet sich an meine Vermieterin die sie an mich per Kopie weitergeleitet hat auf der Rechnung sind keinerlei Angaben zu Zählernummer(Da ca 30 Mietparteien dort wohnen) die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Strom : 152,20 EURO + sonstige Forderungen 171,31 = 323,60 Euro. Abrechnungszeitraum 18.01.12 bis 31.12.12 also auch ca 2 Wochen vor meinem Einzug. Meine Frage also muss ich der Forderung meiner Vermieterin nachkommen? MFG |
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#2
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#3
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Wenn ich das genannte Resturant besuche und den Eigentümer draufhinweise das kein Tisch vorhanden ist an dem ich essen kann.
Muss ich dann für den Besuch bezahlen? ![]() Wie soll ich den Stromanmelden wenn kein Stromzähler vorhanden ist und dies dem Eigentümer auch mitteile. Warum gibt es auch keine Aufzählung der sonstigen Forderungen ? Desweiteren war ich den dem letztem Jahr genau 4x in der Wohnung und habe jeweils für 5min das Licht angehabt ansonsten sind jegliche Sicherungen entfernt in Absprache. Ich zahle nun für den Stromzähler 12 Euro im Monat sprich 12x12= 144 Euro im Jahr wie kommt also dort eine Summe von 323 Euro zusammen und das ganze soll dann auch noch 2 Wochen vor meinen Mietverhätlnis angefangen haben? Desweiteren wirft sich mir die Frage auf warum ich die Kopie der Aufschlüsslung der sonstigen Forderungen nicht von Ihr bekommen hab. Abrechnungszeitraum 18.01.2012- 31.12.2012 Mietverhältnis: 1.02.2012 - Offen Also in der Tat ich formuliere meine Frage um. Was kann ich tun? Geändert von szopie (07.02.2013 um 09:23 Uhr) |
#4
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Ich kann aus der Ferne nicht erkennen, wer oder was über Ihre Wohnung abgerechnet wurde. |
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Stichworte |
forderung, stadtwerke, strom, zähler |
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