Nachmieter Stellen
Hallo Liebe Forenmitglieder,
kurz etwas zu meiner Situation. Ich wohne in einer WG mit mehreren Leuten, keiner davon der Hauptmieter. Die Wohnung wird von einer Firma vermietet die ausschließlich Wohnraum für Studenten usw anbietet. Ich möchte nun zum 1.12 ausziehen, meine Vermieterin, sagte das ich 3 Nachmieter stellen müsse. Dies leuchtet mir ein, jedoch habe ich folgendes in meinem Mietvertrag stehen: §6 Zitat:
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Vielen Dank und auf Zahlreiche Antworten |
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Sie scheinen einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss o.ä. zu besitzen. Dieser Vertrag scheint an Semester gebunden zu sein. Das rate ich nur, frage mich aber, warum Sie das nicht selbst schreiben.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt stets 3 Monate, wenn kein Kundigungsausschluss vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie durch Stellung eines solventen Nachmieters diesen Vertrag kündigen. Aber für den 30.11. (nicht 01.12.!) ist es eh zu spät. Kündigung bis zum 3. Werktag des November bedeutet Ende des Mietvertrages 31.01.2013. |
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Es wird nur ein Ersatzmieter benötigt und wenn dieser dem Hauptmieter genehm ist, dann war es das schon. |
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Grüße |
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Aber warum antworten Sie nicht auf die Frage, welcher Art der Mietvertrag ist, den Sie abgeschlossen haben? Ist es ein sogenannter Zeitmietvertrag, also mit Kündigungsausschluss, oder ist es ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag. |
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Ein solcher Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Darum ist der § 6 aus Ihrem Mietvertrag Nonsens, denn der bietet auch nur die gesetzliche Kündigungsfrist an.
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Für eine Ablehnung muss der Vermieter einen plausibelen Grund nennen. |
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Aber die ganze Nachmieterstellung ist doch eh für die Katz. Der TE hat einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag. Den kann er doch mit der gesetzlichen Frist kündigen und gut ist. |
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