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Fristlose Kündigung wegen Lärm und Rufmord möglich?

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  #1  
Alt 22.02.2012, 14:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung wegen Lärm und Rufmord möglich?

Hallo liebes Team,

mein Mann, mein Sohn (9 Monate alt) und ich leben in einem 5-Parteienhaus. Die Nachbarn aus der Wohnung direkt neben uns, sind seit Monaten schon sehr laut. Sie drehen die Musik bis zum Anschlag auf und halten sich an keinerlei Ruhezeiten. Oft haben wir dort geklingelt, mit der Bitte, etwas leiser zu sein. Nur mittlerweile wird die Tür gar nicht mehr geöffnet. Mit der Vermieterin diskutieren wir seit einem halben Jahr darüber, das einzige was sie sagt:" seien Sie nicht so pingelig und lassen Sie die Leute zufrieden. Hier darf jeder so Leben wie er möchte"

Letzten Sonntag haben wir uns wieder bei ihr beschwert, weil die Nachbarn pünktlich um 13 Uhr die Musik aufgerissen haben und pünktlich um 15 Uhr wieder ausgemacht haben. Die Vermieterin möchte aber von allem nichts hören und fing erst an, dass es gar keine gesetzlichen Ruhezeiten gibt. Daraufhin haben wir sie erstmal auf ihren Mietvertrag aufmerksam gemacht (da stehen ja alle Zeiten in der Hausordnung)

Wie auch immer, jetzt wird uns von diesen Nachbarn vorgeworfen, wir würden unser Kind misshandel und verprügeln. Völliger Rufmord an dem nicht ein kleines Wort stimmt! Und diese Unterstellungen wandern schon halbwegs durch das ganze Dorf. Wir fühlen uns hier sehr unwohl und gerade ich kann nicht mehr ruhig schlafen und trau mich kaum noch vor die Tür.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, fristlos aus dem Mietvertrag rauszukommen? Für uns ist diese Wohnsituation einfach nicht mehr tragbar

Viele liebe Grüße
Charlene



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  #2  
Alt 22.02.2012, 15:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Lärm und Rufmord möglich?

Zitat:
Haben wir irgendeine Möglichkeit, fristlos aus dem Mietvertrag rauszukommen? Für uns ist diese Wohnsituation einfach nicht mehr tragbar
Nein! Auch wenn die Situation für Sie nicht rosig ist, bleibt es bei der Kündigungsfrist von 3 Monaten, vorausgesetzt Sie haben einen unbefristeteten Mietvertrag.

Sie hätten aber das Recht, die Miete zu mindern, da Ihre Vermieterin gegen die Störer nicht vorgeht. Setzen Sie sich mit dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung. Die können Ihnen bei dem komplizierten Thema weiterhelfen.

Hier finden Sie die Gründe für eine fristlose Kündigung:
Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter


Und hier haben Sie die Möglichkeit online einen Anwalt zu konsultieren:
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Stichworte
fristlose kündigung, lärm, lärmbelästigung, rufmord


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