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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum
Ich habe ein bekanntes Problem, nämlich Hellhörigkeit einer Wohnung, aber andersrum: wir sind die Verursacher...
Das Haus ist in den 1950ern erbaut, wir sind eine Familie mit 2 Kindern, 6 und 8 Jahre, und bewohnen das Erdgeschoß. Den Lärm, den unsere Kinder zweifellos verursachen, würde ich nach subjektivem Vergleich mit etlichen befreundeten Familien als altersgerecht, durchschnittlich und damit nach meinem Verständnis als zumutbar einschätzen. Leider ist das Haus anscheinend überdurchschnittlich hellhörig, und die über uns wohnenden Nachbarn, Seniorinnen, stören sich erheblich, vor allem am Trittschall. Weil wir an einem einvernehmlichen Verhältnis großes Interesse haben, unternehmen wir Anstrengungen, die Lärmbelästigung zu begrenzen, die uns zwingen, unsere Kinder zu ständiger Ruhe zu ermahnen, und benehmen uns generell in unserer eigenen Wohnung künstlich leise. Wir sehen uns nach anderen Objekten um, obwohl fast alles andere an der Wohnung (Lage, Ausstattung, Garten) uns eigentlich bestens gefällt. Insgesamt empfinden wir die Situation als Beeinträchtigung der Wohnqualität. Natürlich ist die subjektiv; wir könnten einfach keine Rücksicht nehmen und die Folgen abwarten (ich denke, dass man fast jeden Rechtsstreit wg. Kinderlärm gewinnen würde), aber das wollen wir eben nicht. Auch eine Mietminderung - wie in der Überschrift erwähnt - will ich gar nicht wirklich haben, sondern eigentlich Argumente in einer Mieterhöhungsdiskussion, die ich mir nicht gesucht habe, die aber alle 15 Monate wieder kommt. |
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#2
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AW: Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum
Hallo.
Leider sind Familien mit Kindern oft Leidtragende der Diskussion um Lärm, Spielgeräusche, etc. Bei Ihnen kommt hinzu, dass Sie scheinbar ein paar Senioren im Haus haben, die sich ungern stören lassen. Glauben Sie mir .. da geht es nicht nur Ihnen so. Doch welche Rechte Sie haben, im Speziellen auf Mietminderung und Mieterhöhungsverlangen, da geht alles seinen Weg. Mietminderung: Sie empfinden es subjektiv als Beeinträchtigung übermässig leise sein zu müssen, um die anderen Mitbewohner nicht zu stören. Dies ist jedoch leider bei Weitem kein Grund für eine Minderung der Miete, wie Sie ja uch vermuteten. Mieterhöhung: Für die Mieterhöhung gibt es gesetzliche Vorschriften. Spätestens alle 15 Monate kann der Vermieter von diesen Gebrauch machen, wenn er gewisse Kappungsgrenzen nicht überschreitet. Es gibt für Sie demnach leider auch keine Möglichkeit einer Mieterhöhung zu widersprechen. Zumindest nicht ohne Kündigung. Auch wenn es ihnen dort gefällt. Sie sollten sich überlegen, wie gut es ihnen dort gefällt. Entweder nehmen Sie die besagten Einbußen hin oder Sie suchen unter dem Aussprechen der ordentlichen Kündigung was neues. Eine andere Möglichkeit sehe ich für Ihre Position leider nicht. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum
Moin,
vielen Dank für die Antwort. Sie entspricht ungefähr meinen Erwartungen. Noch gefällt es uns einfach gut in der Wohnung, und so werden wir uns arrangieren müssen. Die Vorschriften zu Mieterhöhungen kenne ich, es sind auch recht faire Verhandlungen, die unser Vermieter mit uns führt - nur eben prompt alle 15 Monate neu. |
#4
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AW: Mietminderung wg. Hellhörigkeit mal andersrum
Das ist eben leider sein gutes Recht:
siehe auch: Mieterhöhung - neues Mietrecht einfach erklärt Ich wünsche trotzdem viel Erfolg beim arrangieren. Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kinder, lärm, mieterhöhung, mietminderung |
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