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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Gartenhaus gewerblich nutzen
Hallo Zusammen,
kurz zu unserer Situation: Wir bewohnen seit knapp 1 1/2 Jahren eine Wohnung in einem "Mehrfamilienhaus" in einem reinen Wohngebiet (Dorf, 600 Einwohner, eine Arztpraxis in der Straße). "Mehrfamilienhaus", da es eigentlich ein Einfamilienhaus ist, wo die erste Etage ausgebaut und vermietet wurde. Ergo, der Vermiter wohnt im Erdgeschoss, wir im Obergeschoss (Vermiter / Mieter Fläche 2/3 zu 1/3). Die Nutzung des Gartens ist nur dem Vermieter gestattet. Unserer Wohnung angehörig ist ein Balkon mit Blickrichtung Garten. Nun hat unser Vermieter ein Gewerbe angemeldet und Knall auf Fall ein Gartenhaus gebaut. Auf die Frage hin, was er denn damit möchte, antwortete er: Für das Gewerbe, um dort Beratungsgespräche zu führen. Das Gartenhaus ist auch mit entsprechenden Möbeln ausgestattet. Da unser Balkon und auch unser Wohnzimmer als auch Schlafzimmer Richtung Garten gehen, sind wir natürlich künfitg mit diesem Kundenverkehr konfrontiert (Grillen, Frau liegt im Sommer mit Bikini auf Balkon etc....) Ist es rechtens, einfach ein Gartenhaus für die gewerbliche Nutzung zu bauen? Muss ich diese gewerbliche Nutzung inkl. Kundenverkehr ertragen? Ich bedanke mich im voraus für die Antworten! |
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#2
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AW: Gartenhaus gewerblich nutzen
Hallo,
solange Sie keine expliziten Klauseln bzgl. der Gartennutzung im Mietvertrag haben und sich der Vermieter an die öffentlich-rechtlichen Ruhezeiten hält, kann er mit seinem Grundstück natürlich machen, was er will. Ob er das Gartenhaus bauen durfte, wird dann sicherlich auch ein Bauamt geklärt haben. Sollten Sie sich zu stark beeinträchtigt fühlen, bleibt Ihnen aber auch die Kündigung. Mietrecht Einfach
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Stichworte |
balkon, einfamilienhaus, garten, mehrfamilienhaus, schlafzimmer, wohnzimmer |
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