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Schlangenhaltung in der Mietwohnung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.08.2013, 00:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 6
Beitrag Schlangenhaltung in der Mietwohnung

Hallo,

ich wusste nicht wo ich diese Frage genau unterbringen sollte,
packe sie jetzt einfach hier rein:

Ich möchten in eine ~40 qm Wohnung ziehen,
und wollte die Erlaubnis der Wohnungsgewerkschaft einholen,
da ich zwei kleine (noch junge) Königspythons,
die in einem abgeschlossenem Terrarium gehalten werden haben will.

Hier noch ein paar Details:
Die beiden Schlangen sind Nachzuchten und werden höchstens 1,40 m groß,
beides Männchen, es besteht keine Gefahr dass es Nachwuchs gäbe.
Im Moment sind sie ein Jahr alt und etwas ~90 cm lang.
Wir besitzen ein großes Terrarium, in welchem diese
ununterbrochen gehalten werden (außer wenn diese gefüttert werden).
Königspythons sind ja keine Giftschlangen und
außerdem wollte ich diese Versichern lassen...

Gestern Nachmittag erhielt ich den Anruf,
dass die Gewerkschaft "generell für Schlangen keine Genehmigungen ausstellt".
Ist das Rechtens?
Kann uns die Haltung der Schlangen in der Mietwohnung verboten werden?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen . . .



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  #2  
Alt 21.08.2013, 18:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlangenhaltung in der Mietwohnung

Zitat:
Kann uns die Haltung der Schlangen in der Mietwohnung verboten werden?
Bei 2 Würgeschlangen dieser Größe könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter die Haltung untersagen kann. Hier ist sicherlich der Vermieter den anderen Mietern gegenüber verpflichtet, solche Tiere, die auch schon mal aus ihrem Terrarium ausbrechen, sie davor zu schützen.

Gerade heute aus einem anderen Forum zum Thema Königspython:

Königspython des Vermieters im Haus entflohen - Mietminderung möglich ?
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Antwort

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Stichworte
haustiere, schlange, tiere, tierhaltung


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