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Verlassen der Wohnung nach Kündigung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.05.2011, 09:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 4
Standard Verlassen der Wohnung nach Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe meinen Mietvertrag zum 31.08.2011 gekündigt. Als ich in die Wohnung 1999 eingezogen bin waren keine Tapeten an den Wänden, kein Belag auf dem Boden noch Fußleisten angebracht. Nun haben wir auch seit Jahren Schimmel an den Wänden (und der Vermieter wusste auch schon seit Jahren bescheid) und ich habe einen Gutachter beauftragt sich das ganze einmal anzusehen. Dies ist auch geschehen. Es wurden bauliche Mängel festgestellt und der Vermieter aufgefordert diese zu beseitigen. D.h. in der Küche muss z.B. der Putz von der Wand geklopft werden und dazu muss natürlich auch die Tapete von der Wand. Nun meine Frage, wie muss ich denn nun die Wohnung verlassen? Kann der Vermieter noch von mir verlangen die Wohnung zu tapezieren? Wie sieht es rechtlich aus? In dem Mietvertrag steht drin, dass die Wohung vertraglich sauber hinterlassen werden muss. Einen anderen Zusatz habe ich jetzt nicht gefunden.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen



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  #2  
Alt 05.06.2011, 04:11
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Verlassen der Wohnung nach Kündigung

werfen sie einen genauen blick in ihren mietvertrag.
die meisten schönheitsreparaturklauseln, wie sie 1999 verfasst wurden, sind heute ungültig (sogenannte "starre fristenregelung").

sollte ihre klausel in der ungültigen form verfasst worden sein, ist damit die gesamte klausel ungültig - sie müssen dann garnichts renovieren, sondern nur die wohnung unbeschädigt und besenrein übergeben.

klären sie die gültigkeit ihrer schönheitsreparaturklausel.
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