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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Schadensersatzforderung wegen Schimmel
hallo,
ich habe eine schadensesatzforderung bekommen in höhe von 300 euro, welche ungerechtfertigt ist. wie kann ich da vorgehen? diesen winter waren meine aussenwände in total feucht bis zur tapete durch das tauwetter nach dem ganzen schnee, es bildete sich auch etwas schimmel. als ich anrief und das der firma mitteilte sagte man mir sie würden jemanden schicken der sich das mal anguckt und das würde mich nix kosten. derjenige kam nur mit einer spraydose und war 10 minuten in meiner wohnung. nun stellt man mir 300 in rechnung mit der begründung der schadensersatzforderung und dass ich meine wäsche in der küche getrocknet hätte, was gar nict stimmt! das ist total ungerechtfertigt angefangen von den nassen wänden bis hin zur rechnung? könnt ihr mir sagen wie ich da am besten vorgehen soll? lg |
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#2
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
Um eine Schadensersatzforderung zu stellen müssen einwandfreie Beweise her. So lange Ihr Vermieter nur Rechnungen schickt, müssen Sie darauf nicht reagieren.
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#3
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das ganze war im januar und februar nochmal, es war ein mann da und in der rechnung steht fettgedruckt:
" bei der ausführung der arbeiten stellten wir fest, dass die mieterin im schadensbereich die wäsche trocknet" gilt das als beweiss, denn es stimmt gar nicht, die haben das gar nicht feststellen können, da ich es nicht mache? hallo, was sind beweise da genau? gilt das was ich vorhin schrieb als beweis, also dass der mann das ausgesagt hat hat? ne oder? |
#4
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
Beweise können alles sein, was der Aufklärung des Sachverhaltes dient.
Derjenige, der Geld von Ihnen haben möchte, also der Vermieter, ist jedoch in der Beweispflicht. Das heisst, er muss Ihnen Nachweisen, dass Sie den Schaden durch ein Fehlverhalten verursacht haben. Und dies scheint Ihren Schilderungen nach ja nicht möglich. Also nicht zahlen und dem Vermieter schriftlich beweisbar mitteilen, dass Sie die Zahlung nicht leisten. Bitte dazu begründen warum! Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
danke für die schnellen und guten antworten........hoffe dass es so klappt!
juli |
#6
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
hallo nochmal,
meine Hausverwaltung sagt, dass es Beweis genug ist, dass die Firma die wegen dem Schimmel vorbeikam das so sieht. ist das richtig? und wenn ich das geld nicht bezahle (was ich nicht vorhab) kann ich dann am Ende, also nach Auszug (was ich vorhabe) eine Anzeige bekommen? genome |
#7
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
Zitat:
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#8
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AW: Schadensersatzforderung wegen Schimmel
ok also ich hatte vor nach der kündigung, um dem vorzubeugen dass er meine kaution einbehält, diese als restliche mietzehlungen zu nehmen.......also kann ich damit rechnen, dass es auf diese weise erst recht vor gericht geht.
aber lohnt sich das denn für die hausverwaltung, denn ich habe gelesen bei schimmel stehen oft 3-2 gutachten gegeneinander vor gericht. |
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